1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 9.
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das alleinige Geld waren. Nur dadurch, dafs die Staatsgewalt be-stimmte, die von ihr geprägten Münzen sollten das alleinige Geld sein,konnte sie ihr Geld zu einer selbständigen Gröfse machen und alleGeldsubstanzen — in Frage kamen praktisch nur die Metalle — zuihrem Willen unterworfenen Substraten herabdrücken. Durchaus zu-treffend bemerkt deshalb Simmel zu der oben erwähnten römischenRechtsnorm, welche die Annahme der Kupfermünzen nach ihrem Nenn-werte und ohne Rücksicht auf ihren Metallgehalt vorschrieb, dafs dieseNorm sogleich die Zusatzbestimmung erforderte: Geld sei überhauptnur eben diese Münze, alles daneben bestehende konventionelle Geldsei blofse Ware; nur bei Forderungen auf jene kann man mit derstrengen Geldschuldklage vorgehen, alle sonstigen Geldschulden sind,wie Warenschulden, nur auf den wirklichen, also durch ihr Nominal alsGeld nicht beeinflufsten Wert einzuklagen. Dieses Bestimmungsrechtdes Staates darüber, was überhaupt Geld sein soll, ist in der Folgezeitfestgehalten und weiter ausgebildet worden in enger Wechselwirkungmit dem Verfügungsrechte des Staates über das Substrat seines Geldes.
Allerdings sind diese Zusammenhänge nur selten klar erkanntworden, und der alte theoretische Streit, der bis auf Aristoteles zurück-geht, ob das Geld auf das Gesetz oder auf die Natur zurückzuführensei, ob sein Wert auf seinem innern Metallgehalt oder auf der staat-lichen Prägung beruhe u. s. w., — alle diese Fragen wären durcheine zutreffende Vorstellung von dem Entwicklungsgange des Geldeswesentlich vereinfacht worden. Es ist hier nicht der Platz, auf dieseverschiedenen Theorien einzugehen; sie werden an anderer Stelle ihreBehandlung erfahren. Hervorgehoben werden mufs hier nur, dafs dieAnschauung von dem Verfügungsrechte der öffentlichen Gewalt überden Metallgehalt ihrer Münzen und damit über das Substrat ihresGeldes in der Praxis von jeher geherrscht hat. Diese Anschauung hatsich historisch feststellbar zum erstenmal in absoluter Deutlichkeit ge-offenbart in der bekannten Seisachthie, welche Solon im Jahre 594 vorChristus in Athen durchführte. Um die beabsichtigte Erleichterungaller Schulden um ein Viertel durchzuführen, schlug Solon nicht etwaden Weg ein, den Nominalbetrag der Schulden um ein Viertel herab-zusetzen, sondern er verringerte den Metallgehalt der athenischenMünzen um ein Viertel und schrieb vor, dafs alle Gläubiger sich dieZahlung in der neuen, leichteren Münze zu ihrem Nennwerte gefallenlassen müfsten. Das athenische Geld existierte fort als rechtlichidentische Gröfse, aber mit einem andern Substrat, das durch einegeringere Menge Edelmetall dargestellt wurde.
Alle die zahlreichen Münzverschlechterungen, von denen keinStaatswesen verschont geblieben ist, sind praktische Äufserungen der-selben Anschauung. Überall sehen wir, dafs sich der Metallgehalt