36 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
aus folgenden Gründen zu eigen machen: Die Prägetechnik gestattetekeine genau gleichmäßige Ausmünzung, und der effektive Metallgehaltder umlaufenden Münzen erfuhr durch die Abnutzung im Laufe derZeit eine ganz unvermeidliche Veränderung. Gleichwohl mufste, wennder Zweck der Münze überhaupt erreicht werden sollte, die Fiktionaufrecht erhalten werden, dafs alle einzelnen Münzstücke der gleichenSorte in ihrem Werte übereinstimmten und sich untereinander zu demihnen beigelegten Werte vertreten könnten. Was in dieser Beziehungdurch den Materialwert der Münzen nur unvollkommen erreicht werdenkonnte, liefs sich in vollkommenerer Weise nur durch einen Rechtssatz,der die Gleichartigkeit und gegenseitige Vertretbarkeit der einzelnenMünzstücke derselben Gattung dekretierte, durchsetzen. Die klare undausgesprochene Erkenntnis dieses Verhältnisses finden wir bei denRömern; als diese an Stelle der Kupferbarren, die zugewogen wurden,geprägte Münzen einführten, haben sie von vornherein deren Annahmezu dem ihnen beigelegten Werte oder, wie man sich heute ausdrückt,zu ihrem „Nennwerte" vorgeschrieben, ohne Rücksicht darauf, ob ihrthatsächlicher Metallgehalt mit dem Nennwerte übereinstimmte. Wennnun auch dieses Prinzip ursprünglich nur aus der mangelhaften Präge-technik und der Abnutzung der Münzen hervorgegangen sein mag, sobedeutet es doch nicht mehr und nicht weniger, als dafs es Sache desStaates ist, zu bestimmen, dafs Zahlungsverpflichtungen, die auf seineMünze, auf sein Geld lauten, in denjenigen Stücken beglichen werdenkönnen und müssen, die er als solche Münzen bezeichnet, ohne Rück-sicht auf ihren Effektivgehalt. Damit erschien es in das Belieben desStaates und seiner Gesetzgebung gestellt, Bestimmungen über denMetallgehalt der Münzen zu treffen und eventuell diese Bestimmungenzu verändern. Damit wurde das Geld eine juristisch selbständigeGröfse; das Edelmetallquantum, mit dem die Rechnungseinheit desGeldes ursprünglich zusammenfiel, wurde zum blofsen Substrat desGeldes, über dessen Festsetzung und Veränderung die Staatsgewalt diefreie Verfügung beanspruchte. Das ursprüngliche Verhältnis von Metallund Münze erscheint damit völlig umgekehrt: während anfänglich derMetallgehalt das Gegebene und die Münzform nur eine Beglaubigungdieses Metallgehaltes war, erscheint jetzt die Münze als das Gegebene, undder Staat bestimmt und verändert nach Gutdünken ihren Metallgehalt.
Diese Gewalt über das Geld konnte der Staat praktisch jedoch nurdann in vollem Umfange ausüben, wenn er alle fremden Elemente, dieunabhängig von seinem Einfiufs waren, von den Geldfunktionen aus-schlofs. Über das gemünzte Geld hatte der Staat infolge des Präge-monopols die volle Herrschaft; die Herstellung desselben lag in seinerHand. Über das Geld schlechthin konnte er diese Herrschaft nur insoweit vollkommen verwirklichen, als die von ihm hergestellten Münzen