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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 0.

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auch das königliche Münzregal wiederhergestellt. Und noch früherist es in England gelungen, der Krone das ausschliefsliche Münzregalzu sichern.

§ 9. Die Ausgestaltung des Geldbegriffs auf Grund der Münze.

Das staatliche Monopol der Münzprägung ist eine der wichtigstenVoraussetzungen, auf Grund deren sich die Sonderstellung des Geldesgegenüber den übrigen Gütern entAvickelte. Das Prägemonopol hatwesentlich dazu beigetragen, dafs die in der Münze gegebene selb-ständige Form mit einem selbständigen Inhalt erfüllt wurde, und dafsdie durch die Münze bewirkte körperliche Ausscheidung des Geldesaus dem Kreise der übrigen Güter eine selbständige Ausbildung desGeldbegriifs nach sich zog.

Der wesentliche Schritt war folgender: Die öffentliche Gewalt,welche die Hand auf die Münzprägung gelegt hatte, begnügte sichbald nicht mehr damit, dafs sie allein Münzen prägen durfte, sondernsie nahm auch das Recht in Anspruch, ihre Münzen so herzustellen,wie es ihr gutdünkte; sie begnügte sich ferner nicht damit, dem Ver-kehr in der Münze ein ganz besonders geeignetes Tauschmittel zuliefern, das mit den andern von früher her vorhandenen Tauschmittelngewissermafsen in einen freien Wettbewerb hätte treten können, sondernsie stellte die Forderung auf, dafs ausscliliefslich die von ihr in Umlaufgesetzten Münzen Geld sein sollten.

Die Grundlage, auf der diese beiden Ansprüche der öffentlichenGewalt verwirklicht werden konnten, um dann das Wesen des Geldesselbst entscheidend zu beeinflussen, war die oben dargestellte Thatsacheder Überlegenheit des gemünzten über das ungemünzte Metall und derUmstand, dafs nach der Erfindung der Münze die Münzeinheit gleich-zeitig die Rechnungseinheit für Geldsummen geworden war. Wieein immer enger werdendes Netz überzogen mit dem Fortschreiten derwirtschaftlichen Entwicklung Zahlungsverpflichtungen aller Art dieganze Volkswirtschaft. Die öffentlichen Abgaben und die privatenaus Kauf und Verkauf, Miete, Pacht u. s. w. hervorgehenden Zahlungs-verpflichtungen. staatliche Besoldungen u. s. w. nahmen einen immergröfseren Umfang an. Nun mufs man sich vergegenwärtigen, dafsnach der Einführung der Münze diese Zahlungsverpflichtungen in fort-schreitendem Umfange auf bestimmte Münzeinheiten lauteten, die aller-dings ursprünglich nichts waren als bestimmte Edelmetallquantitätenin staatlich beglaubigter Form. Dafs aber in der allgemeinen Vor-stellung, die sich vom Wesen der Münze herausbildete, der Metallgehaltin den Hintergrund, die Prägung in den Vordergrund trat, ist bereitsdargestellt. Und der Staat selbst, der die Prägung als sein ausschliefs-liches Recht in Anspruch nahm, mufste sich diese Auffassung schon

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