34 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwickungsgeschichte des Geldes.
Gewicht und Feinheit, die öffentliche Gewalt viel geeigneter und wirk-samer sein rnufste, als die gröfsten Kaufleute; nur die höchste Autoritätkann der Münze die weite Verbreitung und allgemeine Annahmesichern, die sie aus ihrem eigentlichen Wesen heraus erstrebt. Schliefs-lich hat bei der Monopolisierung der Münzprägung in den Händen desStaates sicherlich mitgespielt die bereits erwähnte Wahrnehmung, dafsauch unter ihrem ursprünglichen Feingehalt ausgeprägte Münzen sichals gangbar erwiesen, dafs mithin das Münzregal eine fiskalische Aus-nutzung gestattete. Welcher dieser Punkte in der allgemeinen An-schauung und in der Meinung der öffentlichen Gewalt selbst jeweilig -als der wichtigste erschien, das hing stets von dem allgemeinen poli-tischen und wirtschaftlichen Charakter der betreffenden Periode ab.Jedenfalls war von der frühesten Zeit an das Recht der Münzprägungin der allgemeinen Vorstellung so sehr mit der Staatsgewalt verknüpft,dafs es stets als ein wesentlicher Bestandteil der Souveränität ange-sehen wurde, und dafs die Geschichte seiner Ausübung in den einzelnenStaaten ein förmliches Spiegelbild für die Gesamtrichtung der Ent-wicklung der Staatsgewalt liefert. So hat schon Dabius die Gold-prägung zum ausschliefslichen Monopol der Centralgewalt des persischenReiches gemacht und nur die Prägung von Silbermünzen für den lokalenUmlauf den Satrapen und Vasallen überlassen. Nach der UnterwerfungItaliens durch die Römer wurde den italienischen Unterstaaten nurdie Prägung kleinen Geldes überlassen, das grofse Geld wurde aus-schliefslich von Rom selbst geprägt. Augustus nahm, nachdem er dieHerrschaft errungen hatte, für sich das ausschliefsliche Recht derPrägung von Gold- und Silbermünzen in Anspruch, dem Senat verbliebnur die Kupferprägung. In Deutschland hatte, solange unter den alt-fränkischen Königen noch eine starke Centralgewalt bestand, der Königallein das Recht der Münzprägung. Mit der späteren Zersplitterungder Staatsgewalt ging eine völlige Decentralisation des MünzrechtesHand in Hand. Geistliche und weltliche Herren und Reichsstädte er-hielten zuerst die Befugnis zur Prägung von kleinen Münzen, bis inder Goldnen Bulle den Kurfürsten auch das Recht der Goldprägungverliehen wurde. Erst die Konsolidierung der gröfseren Territorial-staaten brachte in der mit der Auflösung der Reichsgewalt eingetretenenvölligen Zersplitterung des Münzwesens eine Wendung zum Besserenzu stände, und eine der ersten Segnungen, die das neue Deutsche Reicliauf wirtschaftlichem Gebiete hervorbrachte, war die Herstellung derdeutschen Münzeinheit. — Solche Analogien lassen sich überallbeobachten. So hat auch in Frankreich im 11. und 12. Jahrhundertdas Münzregal in Ubereinstimmung mit der Centralgewalt eine ähn-liche Zersplitterung erfahren, wie in Deutschland; aber vom Beginndes 13. Jahrhunderts an hat der Sieg des Königtums über die Barone