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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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1. Kapitel. Die Entstehung- des Geldes. § 8.

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legen, für diejenigen Güter, welche sie nicht unmittelbar für ihreZwecke verbrauchen konnten, jederzeit solche Dinge erhalten zu können,auf die sich ihr eigentlicher Bedarf richtete. Anderseits haben dieVorschriften über die Leistungen an den Staat und die Priesterschaftund über die Strafzahlungen sicher wesentlich dazu beigetragen, dieGangbarkeit gewisser Güter im Tauschverkehr zu steigern und ihnenden Charakter als Tauschmittel im Flufs der Zeiten zu bewahren.Denn schon aus dem Umstände, dafs ein bestimmtes Gut zu den ge-nannten wichtigen Zwecken gebraucht werden kann oder gar gebrauchtwerden mufs, erwächst diesem Gute eine. Verwendbarkeit, die überseinen unmittelbaren Gebrauch und Verbrauch hinausgeht und ihmeine besondere Eignung zum Tauschmittel verleiht. Auf diese Weisehaben die Vorschriften über Abgaben aller Art, über Opfer und nament-lich auch über das Wehrgeld auf die erste Entwicklung des Geld-wesens sicherlich einen beträchtlichen Einflufs ausgeübt, und es wurdeja auch bereits erwähnt, dafs die traditionellen Wertverhältnissezwischen den wichtigsten tauschbaren Gütern wahrscheinlich durchdie Vorschriften und Tarife über die Leistungen an die weltliche undgeistliche Obrigkeit und über die Strafgelder eine besondere Befestigungerfahren haben.

Mit der Münze entstand nun für den Staat eine völlig neue Auf-gabe, die ihn weit über den bisherigen Umfang hinaus mit dem Geld-wesen in Berührung setzte: Die Beteiligung an der Herstellung oderdie ausschliefsliche Handhabung der Herstellung des gemünzten Geldes.

Die Stempelung der Münzstücke mag zuerst, ähnlich wie heutenoch die Stempelung von Barren, von angesehenen Kaufleuten, derenGeschäfte eine grofse Ausdehnung hatten, und deren Namen weithinbekannt war, erfolgt sein. Dafs vor der Erfindung der Münze eineStempelung von Barren seitens phönizischer Kaufleute stattfand, wurdeoben bereits erwähnt. Ob auch die eigentliche Münzprägung zuerstvon Privaten ausgeübt wurde, ob sie von weithin angesehenen Heilig-tümern ausging, darüber wissen wir nichts Bestimmtes. Sicher istjedoch, dafs bereits im frühesten Stadium die Staatsgewalt die Münz-prägung ausgeübt hat, und dafs diese bald als ein ausschliefsliches Rechtder Staatsgewalt erscheint. Die Staaten haben seither das Monopolder Mtinzprägnng meist als ihr Beeilt beansprucht, und es ist in derThat nur natürlich und folgerichtig, dafs die öffentliche Gewalt, welcheim Interesse der Gesamtheit das Mafs- und GeAvichtswesen ordnete,welche Normalmafse und Normalgewichte herstellte, sich auch desMünzwesens annahm; denn das öffentliche Interesse an richtig undgleiclimäfsig ausgeprägten Münzen steht nicht hinter dem an einemgeordneten Mafs- und Gewichtssystem zurück. Dazu kommt, dafs auchfür den primären Zweck der Münzprägung, für die Beglaubigung von

Helfperich, Das Geld. 3