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32 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
als Geld fungierte, war die Geldsumme identisch mit einer bestimmtenAnzahl von Rindern, Schafen u. s. w.; solange ungeprägtes Metall alsTauschmittel verwendet wurde, war die Geldsumme identisch mit einerbestimmten Gewichtsmenge Metall. Mit der Münze entstand jedochein specieller Mafsstab für Geldmengen, ein Mafsstab, dessen Rech-nungseinheit die Münze selbst war; und dadurch, dafs alle Güter mehrund mehr ausschliefslich gegen das geprägte Geld ausgetauscht wurden,fanden alle Werte ihren Gegenwert und mithin ihren Ausdruck in Geld-summen. Die Münze als Rechnungseinheit für Geldsummen wurde damitzur Mafseinheit für alle Werte überhaupt. So ist es bis zum heutigenTage geblieben; wir drücken noch heute die Geldsummen und im An-schlufs daran alle Werte und Preise aus in Münzeinheiten, wie Mark,Frank, Dollar, Pfund Sterling, Gulden u.s.w., ebenso wie sie in der.ersten Zeit nach der Erfindung der Münze die kleinasiatischen Griechenin Stateren, die Perser in Dareiken berechneten; nicht aber bezeichnenwir Geldsummen in staatlich beglaubigten, d. h. in gemünzten Pfunden•Goldes oder Silbers.
In dieser Beziehung bedeutet die Münze die Unabhängigkeitser-klärung des Geldes vom Geldstoff, dem Edelmetall, und damit von allenGebrauchsgütern überhaupt. Das Geld erscheint als eine selbständigeKategorie mit eigner Quantitätsbestimmung. Solange freilich de factodie Münze in Übereinstimmung blieb mit ihrem ursprünglichen Edel-metallgehalt, war diese entscheidende Lostrennung nur latent, nurpotentiell vorhanden; sie mufste jedoch sofort effektiv werden, wennsich der Metallgehalt der Münzen aus irgendwelchen Gründen ver-änderte. Wir sehen uns damit vor allem auf das Verhalten des Staatesgegenüber dem Geld hingewiesen, denn der Staat hat sich sehr baldder Prägethätigkeit bemächtigt, und Veränderungen des Feingehaltsder Münzen mufsten deshalb hauptsächlich, wenn auch nicht ausschliefs-lich, von dieser Instanz ihren Ausgang nehmen.
§ 8. Der Staat und die Münzprägung.
Vor der Erfindung der Münze hat sich eine entwickelte Staats-gewalt, wie sie beispielsweise in Babylonien und Ägypten bestand,mit dem Geldwesen nur wenig zu beschäftigen gehabt, in der Haupt-sache wohl nur so weit, als die an den Staat zu leistenden Zahlungenund Abgaben und die durch richterlichen Spruch festzusetzenden Ent-schädigungen und Geldstrafen zu regeln waren.
Diese einseitigen Vermögensübertragungen sind vom Tausch wohlzu unterscheiden. Ihre Regelung hing insofern mit der Entwicklung-des Geldwesens zusammen, als wohl in der Hauptsache Leistung insolchen Gütern vorgeschrieben wurde, die als Tauschmittel fungierten.Denn die staatliche Obrigkeit, die Priester u. s. w. mufsten Wert darauf