58 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
Es mag dahingestellt bleiben, ob und wie weit diese Tarifierungenvon Gold- und Silbermünzen einen Einflufs ausgeübt haben auf dieWertbewegungen von Gold und Silber. Sicher ist, dafs sie diese Wert-bewegungen nicht beherrscht haben, dafs Schwankungen um das sichaus der Tarifierung von Gold- und Silbermünzen ergebende Wertver-hältnis der Edelmetalle stattgefunden haben; dafs ferner der freieVerkehr die staatlichen Tarifierungen der Gold- und Silbermünzen nursolange beobachtete, als sie dem thatsächlich bestehenden Wertver-hältnisse zwischen den rohen Metallen entsprachen, dafs er seine Be-wertung der Gold- und Silbermünzen entsprechend den Schwankungenim Wertverhältnis der Metalle trotz der strengsten Vorschriften undVerbote änderte, und dafs der Staat sich immer und immer wiedergenötigt sah, seine Tarifierungen denjenigen des freien Verkehrs an-zupassen oder den Feingehalt der einen oder der andern Münzsorteentsprechend zu verändern.
Allerdings haben Veränderungen im Wertverhältnis der Rohmetallenicht immer ihren vollen Einflufs auf das Wertverhältnis von Gold-und Silbermünzen ausgeübt; die Macht staatlicher Verordnungen hatsich vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen stark genug erwiesen,um den vollen Einflufs der Veränderungen des Wertverhältnisseszwischen Gold und Silber auf die gegenseitige Bewertung der Gold-und Silbermünzen einzudämmen; wo das jedoch der Fall war, trat einanderer Mifsstand in Erscheinung.
Wenn sich der den Goldmünzen beigelegte Nennwert in Silber-münzen niedriger stellte, als dem jeweiligen Wertverhältnisse zwischenGold und Silber auf dem Edelmetallmarkte entsprochen hätte, so kamdas zunächst darin in Erscheinung, dafs der Staat für das Gold, dasseinen Münzstätten zur Ausprägung gebracht wurde, einen geringerenPreis zahlte, als auf dem freien Markte für Gold zu erhalten war; dieFolge davon war, dafs Niemand dem Staate Gold zur Ausmünzungbrachte, sondern dafs Jedermann, der Goldbarren besafs, es vorzog, siezu dem höheren Preise auf dem offenen Markte zu verkaufen. So hatin Frankreich , wo die Münzanstalt seit dem Beginn des 19. Jahrhundertsstets 3100 Frs., abzüglich einer geringen Prägegebühr, für das Kilo-gramm Miinzgold (900 Tausendteile Feingold und 100 TausendteileKupfer) zahlte, Niemand Gold zur Münze gebracht, wenn er auf derPariser Metallbörse dafür etwa 3150 Frs., also 50 Frs. mehr erhaltenkonnte. Das im Verhältnis zum freien Verkehr in der staatlichenTarifierung zu ungünstig bewertete Metall bleibt also den Münzstättenfern, da sein Preis als Ware höher steht als der ihm staatlich beige-legte Geldwert. Es werden mithin in der Hauptsache, wenn der Staatnicht selbst das von ihm zu niedrig bewertete Metall zu einem höherenals dem Ausmünzungswerte entsprechenden Preise kaufen und dadurch