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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
125
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4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. §2. 125

war die Festsetzung einer festen Relation zwischen Gold- und Silber-münzen ihrer wesentlichsten Bedeutung entkleidet. Schon auf Grunddes Edikts von 1750 charakterisiert sich mithin die preufsische Münz-verfassung nicht als eine Doppelwährung, sondern als eine formellfreilich nicht ganz konsequent durchgeführte Parallelwährung. DerVerkehr beobachtete das Verhältnis 1 Friedrichsdor = 5 Silberthalervon allem Anfang an nicht. Die Relation war für das Gold zu un-günstig, und die Friedrichsdore erhielten sofort ein Agio gegenüber ihremgesetzlichen Werte in Silbergeld. In der Folgezeit wurde das festeVerhältnis zwischen Gold- und Silbergeld auch formell preisgegeben;in einem Reskript vom 30. Juli 1764 wurde einAgio" zwischen demFriedrichsdor und dem Silbercourantgeld bis zur Höhe von 5 Prozentverstattet und die Aufnahme des jeweiligen Kurses des Friedrichsdorsin den Kurszettel erlaubt. Schliefslich bestimmte ein Patent vom2. Februar 1787, dafs die Goldmünzen kein durch Gesetz bestimmtesVerhältnis zum Silbercourant haben sollten, sonderndie Bestimmungdes Agios " solltelediglich der Konkurrenz überlassen bleiben".

In Österreich ging die Entwicklung nach derselben Richtung;durch ein Edikt vom 21. Februar 1786 hob Kaiser Josephalle wegenBelegung der Geldsorten mit einem Agio ehemals erlassenen Verboteund Strafgesetze auf". Auch in den übrigen deutschen Territorienverzichtete man darauf, ein festes Wertverhältnis zwischen Gold- undSilbermünzen durchzusetzen. So tarifierte ein im Jahre 1765 zwischenden wichtigsten süddeutschen Staaten vereinbarter Münzvertrag denDukaten auf 4 Gulden 10 Kreuzer des 20 Guldenfufses, gestattete aberden vertragenden Staaten,das Aufgeld deren 10 Kreuzer entweder intotum oder in tantum abzubrechen".

Innerhalb dieser formellen Parallel Währung hatte jedoch das Silbervon Anfang an entschieden das Übergewicht. Das Silbergeld nahmim Umlauf einen viel gröfseren Raum ein als das Gold. Es erschienferner in der allgemeinen Auffassung als das eigentliche Ländesgeld,während die Goldmünzen immer mehr als blofse Handelsmünzen ange-sehen wurden. Das kommt deutlich darin zum Ausdruck, dafs nur dasSilbergeld als unveränderlicher Wertmafsstab angesehen wurde, währenddas Goldgeld einen schwankenden Kurs, ein veränderliches Aufgeld gegen-über seinem gesetzlichen Normalwerte erhielt. Wie bereits erwähnt,wurde im Jahre 1764 die Aufnahme des Friedrichsdors in den Kurszettelgestattet, und der süddeutsche Münz verein von 1765 bestimmte, dafsVeränderungen in der offiziellen Tarifierung von Gold- und Silbermünzenniemahlen in der Erhöhung des Silbers (als bey dem der 20-Guldenfufsohnabänderlich beyzubehalten ist), sondern alleinig in der Erniedrigungdes Goldes gesucht werden sollen". Dieser Aulfassung entsprach es, dafsman unter Zahlungsverträgen, die auf Geld ohne nähere Zusatzbe.