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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
127
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4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 2. 127

Staatshaushalt völlig zur Silberrechnung über. Alle Forderungen undLeistungen, die bis dahin auf Gold gestellt waren, wurden zum Satzevon 5 2 /:s Thaler pro Friedrichsdor in Silbergeld umgerechnet.

Der süddeutsche Münzverein 1837, der südlich vom Main endlichgeordnete Geldverhältnisse schuf, that der Goldmünzen überhaupt mitkeinem Worte Erwähnung; ebenso verhielt sich der Dresdener Münz-vertrag von 1838, der sämtliche Zoll vereinsstaaten umfafste. Deutlicherals durch dieses stillschweigende Ignorieren konnten die Goldmünzennicht als aufserlialb der eigentlichen Geldverfassung stehend be-zeichnet werden.

Ihren formellen Abschlufs fand die Entwicklung zur Silberwährungin dem Wiener Münzvertrage von 1857. In den Verhandlungen, welchediesem Vertrage vorausgingen, wurde für Deutschland zum erstenmaldie Währungsfrage aufgerollt. Als im November 1854 in Wien dieim preufsisch - österreichischen Handelsvertrage von 1853 verabredeteMünzkonferenz zusammentrat, hatten die Verhältnisse der Edelmetall-produktion durch die Entdeckung der kalifornischen und australischenGoldfelder bereits eine völlige Umwandlung erfahren. Österreich stellteden Antrag, das neu zu schaffende deutsche Geldwesen auf der Basisder Goldwährung zu begründen, um dadurch den Anschlufs Deutsch-lands an den Weltverkehr, in dem das Gold vorherrsche, zu ermög-lichen. Aber die Vertreter der deutschen Staaten lehnten es ab, aufdieser Grundlage zu verhandeln; sie begründeten ihr Verhalten folgender-mafsen: es habe grofse Bedenken, alle auf bestimmte Quantitäten Silberlautenden Zahlungsverbindlichkeiten nach einem mehr oder minder will-kürlichen Verhältnis in solche umzuwandeln, welche in Gold erfülltwerden könnten, und das besonders in einer Zeit, in welcher noch eineweitere Entwertung des Goldes in Aussicht stehe oder wenigstens allgemeinbefürchtet werde, in welcher aber jedenfalls der Goldwert noch mancheSchwankung und Krisis werde durchmachen müssen, ehe er einen auchnur annähernden Grad von Festigkeit und Dauer erlangen werde.

Die Meinungsverschiedenheit zwischen Österreich und den deutschen Staaten schien unüberbrückbar, und infolgedessen wurden die Verhand-lungen bis zum Jahre 1856 unterbrochen. Österreich entschlofs sichin der Zwischenzeit, auf die Goldwährung zu verzichten, und so kamam 24. Januar 1857 der Wiener Münzvertrag auf Grund der reinenSilberwährung zu stände. In förmlich demonstrativer Weise prokla-mierte der Vertrag dasFesthalten an der reinen Silberwährung". DiePrägung aller bisherigen Goldmünzen wurde untersagt, und an ihrerStelle wurden zweiVereins-Handels-Goldmünzen" eingeführt, dieKrone" und diehalbe Krone" im Feingehalt von 10 bzw. 5 g. Umjedoch die Silberwährung gegenüber dieser Goldmünze völlig intakt zuhalten, wurde vorgeschrieben, dafs der Wert der Krone in Landes -