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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
168
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168 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse.

Ferner ist die Reichsbank infolge ihrer zahlreichen Filialen diegegebene Instanz für die örtliche Regulierung des Geldumlaufs inner-halb des Reichsgebietes. Durch Gesetz und Verordnungen sind ihr indieser Beziehung eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, so die Um-wechslung von Reichsscheidemünzen gegen Goldgeld, die Einlösung vonReichskassenscheinen u. s. w. In der Praxis geht die Reichsbank jedochweit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, indem sie im allge-meinen einerseits Zahlung in allen beliebigen Geldsorten annimmt,anderseits ihre Zahlungen in den gewünschten Geldsorten leistet. Da-durch setzt sie den Verkehr in den Stand, alle überflüssigen Beträge be-stimmter Sorten an ihre Kassen abzustofsen und sich aus ihren Kassenmit den benötigten Sorten zu versehen.

An dieser Stelle müssen diese kurzen Andeutungen genügen; dieausführlichere Darstellung der hier in Betracht kommenden Verhält-nisse mufs, wie bereits erwähnt, dem zweiten Bande vorbehalten bleiben.

§ 6. Die Durchführung der Münzreform.

Mit der Münzgesetzgebung war nur ein Teil der schwierigen Auf-gaben der Münzreform gelöst. Der zweite Teil fiel der Verwaltungs-thätigkeit der Reichsregierung zu; diese hatte die Reichswährung undGoldwährung aus dem Gesetzbuch heraus zum wirklichen Leben zu führen.

Die der Reichsverwaltung zufallende Aufgabe war ihrer Art undihrem Umfange nach bisher ohne Vorgang. Während England bei seinemÜbergange zur Goldwährung nur den thatsächlichen Zustand, der sichunter der gesetzlichen Doppelwährung herausgebildet, festgehalten undformell sanktioniert hatte, war in Deutschland der fast ausschliefsliclieSilberumlauf durch eineu Goldumlauf zu ersetzen. Die Frage, woherdas Gold, war durch die Kriegskostenentschädigung wenigstens teil-weise gelöst; aber die Frage, wohin mit dem Silber, bestand in un-verminderter Schwere fort. Die Ergebnisse der Silbereinziehung habengezeigt, dafs damals etwa 1530 Mill. Mark Silbergeld in Deutschland vorhanden waren; davon konnten bei der damaligen Bevölkerung nichtviel mehr als 450 Mill. Mark als Silberscheidemünzen beibehaltenwerden. Der grofse Rest von etwa 1080 Mill. Mark war den Intentionender Reformgesetzgebung entsprechend gegen Gold zu veräufsern. DieserBetrag stellte etwa 6 Mill. kg Silber dar, während die damalige Jahres-produktion von Silber sich auf etwa 2 Mill. kg belief.

Bei der Abstofsung dieses Silberquantunis hatte die Regierungkeine geringe Verantwortung; denn bei der gewaltigen Masse, um diees sich handelte, bedeutete der geringste Preisunterschied eine Differenzvon Millionen; schon in ihrem eigenen finanziellen Interesse mufstesich deshalb die Regierung davor hüten, durch ihre Verkäufe einenallzu starken Druck auf den Silbermarkt auszuüben.