1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 2.
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neben Transportmitteln und den Produktionsmitteln im engeren Sinneeine Untergruppe des Kapitals darstellt. —
Über diese allgemeine Bestimmung des Geldbegriffs kann kaumhinausgegangen werden, wenn man den Geldbegriff nicht in die ein-zelnen Funktionen des Geldes auflösen will.
Anderseits ist die Besonderheit der Stellung des Geldes im Kreiseder wirtschaftlichen Güter durch diese allgemeine Begriffsbestimmunghinreichend gekennzeichnet. Es unterscheidet sich von allen andernGütern, die in den Verkehr eintreten, und die man als „Waren" zubezeichnen pflegt, dadurch, dafs es allgemein nicht für den Verbrauchoder dauernden Gebrauch, also nicht um seiner selbst willen, erworbenwird, sondern als Mittel zur Erwerbung der eigentlich benötigtenGüter; dafs derjenige, der Gegenstände seines Besitzes veräufsern will,im allgemeinen gewillt und genötigt ist, sie zunächst in Geld umzu-setzen. und dafs, wer von andern Güter, Nutzungen oder Dienstleistungenerwerben will, sich im allgemeinen genötigt sieht, dafür Geld zu geben
Bei der absoluten Klarheit dieses Verhältnisses hat der Streitdarüber, ob das Geld selbst eine „Ware " sei oder nicht, keinerlei sach-liche Bedeutung; er ist ein blofser Streit um Worte.
Versteht man unter „Ware " im Gegensatz zu den in der eigenen Wirt-schaft erzeugten und ebendort zum Verbrauch gelangenden Gütern allediejenigen Güter, die aus dem Kreise der Eigenproduktion heraus in denVerkehr, auf den „Markt" gelangen, um im Austausch gegen andereWerte den Besitzer zu wechseln, dann ist das Geld die Ware y.ur'e'S,o%rjv\ denn seine ganze Bestimmung besteht ja darin, im Verkehr zusein und den Besitzer zu wechseln. Versteht man aber unter Warennur diejenigen Verkehrsgüter, auf welche sich der eigentliche Bedarf derIndividuen für den Gebrauch oder Verbrauch in ihrer wirtschaftlichenThätigkeit oder für ihre unmittelbare Bedürfnisbefriedigung richtet undderen Umsatz gerade durch das Geld vermittelt wird, dann allerdings kannman das Geld als das „gerade Gegenteil der Ware" bezeichnen (R, H ilde-bkand ). Auch diejenigen, welche denSatz aufgestellt und vertreten haben,dafs das Geld eine Ware sei, haben damit durchaus nicht die Besonder-heiten des Geldes gegenüber allen andern Verkehrsgütern leugnen Avollen;die ursprüngliche Bedeutung des Satzes lag vielmehr auf einem andernFelde. Gegenüber der Auffassung, dafs das Geld kein Wertgegenstandan sich, sondern nur ein Wertzeichen, nur eine Anweisung auf andereWertgegenstände sei, dafs es keinen wirklichen, sondern nur einen fik-tiven Wert habe, — gegenüber solchen Aufstellungen sollte mit dem Satze„das Geld ist eine Ware" die Realität des Geldes als eines selbständigenWertgegenstandes, dessen Wert denselben Gesetzen wie derjenige allerandern Objekte der Volkswirtschaft unterliege, betont werden —, einProblem, das in einem späteren Abschnitte zu erörtern ist.