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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. § 3.

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In der That ist der normale, sich Zug 1 um Zug vollziehende Tauschnur insoweit denkbar, als verschiedenartige Verkehrsobjekte gegebenund genommen werden; denn die Verschiedenartigkeit der Verkehrs-objekte einerseits, der Bedürfnisse der beteiligten Personen anderseitsist ja die einzige Veranlassung für einen solchen Tauschvorgang. Wennnun beim Darlehen in einer für beide Parteien durchaus zweckmäfsigenund erwünschten Weise die zukünftige Gegenleistung in derselben Artvon Sachgütern ausbedungen wird, aus der die gegenwärtige Leistungbesteht, so mufs anerkannt werden, dafs offenbar durch das rein zeit-liche Auseinanderfallen von Leistung und Gegenleistung das Wesenund die wirtschaftliche Bedeutung des Tausches erheblich verändert wird.

Der bezeichnete Einwand könnte entkräftet werden, wenn mandas Darlehen als die Hingabe von Geld gegen eine Forderung bezeichnet.Nunmehr liegt eine Verschiedenartigkeit der beiden Verkehrsobjektevor (Geld und Geldforderung). Trotzdem lehnt sich der Sprachgebrauchgegen die Bezeichnung eines Darlehens als Tauschgeschäft, bezw. alsKauf oder Verkauf einer Forderung auf. So anstandslos man vonVerkauf von Forderungen, z. B. von Schatzanweisungen und Wechseln,spricht, wenn diese Forderungen bereits vor dem betreifenden Verkehrs-vorgange vorhanden sind, so wenig will die Bezeichnung Kauf undVerkauf für einen Verkehrsvorgang passen, durch den eine vorhernicht bestehende Forderung überhaupt erst in Erscheinung tritt.

Mit einer womöglich noch stärkeren Auflehnung des Sprach-gebrauchs haben wir es zu thun, wenn wir den zweiten in der Zu-kunft liegenden Verkehrsvorgang eines auf Kredit beruhenden Geschäfts sei es eines Verkaufs auf Kredit oder eines Darlehens auf einenTausch zurückführen wollen. Man könnte zur Not der Hingabe derGeldsumme, auf welche die Forderung lautet, die Rückgabe der For-derung selbst gegenüberstellen und so abermals einen Austausch zwischeneiner Forderung und einem Sachgut oder, da das Sachgut in den vor-liegenden Fällen Geld ist, den Rückkauf einer Forderung künstlichkonstruieren. Man spricht auch in der That vom Rückkauf einerForderung, aber bezeichnender Weise nur dann, wenn die Zurücker-werbung seitens des aus der Forderung Verpflichteten vor dem Fällig-keitstermin der Forderung erfolgt, wenn es sich dabei also um einenfreiwilligen, durch den Inhalt der Forderung nicht erzwungenen Akthandelt. Dagegen wird Niemand die Einlösung eines fälligen Wechsels,die Einlösung einer jederzeit fälligen Banknote, die Auszahlung einestäglich fälligen Depositums oder die Entrichtung fällig gewordenerZinsen als eine doppelseitige Übertragung bezeichnen, bei welcher derzur Zahlung Verpflichtete eine Forderung an sich selbst ankauft. DasMoment des Zwangs, der bindenden Verpflichtung unterscheidet alle der-artigen Leistungen scharf von den auf freiwilliger Vereinbarung der