3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 4.
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Wenn es sich darum handelt, mobiles Kapital im Wege des Dar-lehens dritten Personen auf Zeit und gegen Entgelt (Zins) zur Ver-fügung zu stellen, so erfolgt eine solche Übertragung in allen den-jenigen Fällen, in welchen nicht die von der dritten Person — sei esfür Konsum-, sei es für Erwerbszwecke — benötigten Güter gegebenwerden, für beide Teile am zweckmäfsigsten in Geld. Selbst dann,wenn die Übertragung in nicht Geld darstellenden Gütern erfolgt, wirdder in der Zukunft zu entrichtende Gegenwert am zweckmäfsigsten inGeld festgesetzt.
Ein Kapitalbesitzer, dessen Kapital nicht in Geld besteht, und dernicht selbst zum Zweck der leihweisen Verwendung seinen Besitz inGeld umsetzt, kann sein Kapital nur an solche ausleihen, deren Kapital-bedarf sich gerade auf die besondere Art der in seinem Besitze befind-lichen Kapitalien erstreckt. Mit Geld dagegen kann der Empfängereines Darlehens alle die Dinge beschaffen, die er für Konsum- undErwerbszwecke braucht. Die Möglichkeit der nutzbringenden Ver-wendung des nicht in Geld bestehenden Kapitalbesitzes ist mithin inähnlichem Mafse beschränkter als die Verwendungsfähigkeit eines Geld-kapitals, wie die Möglichkeit des Austauschs irgend eines Gebrauchs-gutes gegenüber der Kaufkraft des Geldes.
Zu dieser unbeschränkten Verwendbarkeit des Geldkapitals kommtnoch ein weiteres Moment. Wenn eine Übertragung von Kapitalbesitzin natura erfolgt und die Rückerstattung in natura verabredet wird, sotaucht sofort eine grofse Schwierigkeit für die Regelung dieses Ge-schäftes auf: die meisten Güter, die durch ihre Benutzung aufgebrauchtoder erheblich abgenutzt werden, die sich also nicht zur blolsenNutzungsübertragung im Wege der Pacht, Miete und Gebrauchsleiheeignen, sind nicht ohne weiteres durch andere Güter der gleichen Artvertretbar, sondern sie weisen untereinander grofse Qualitätsunter-schiede auf. Wenn ein Pferd nicht nur für die Dauer eines Spazier-rittes ausgeliehen, sondern einem Andern zu vollem Eigentum übertragenwird unter der Bedingung der Rückerstattung eines Pferdes nach10 Jahren, so ist damit zu rechnen, dafs Pferde, selbst wenn sie nachRasse und Alter gleich sind, sehr verschiedenwertig sein können. Da-gegen ist das Geld das fungibelste aller Verkehrsobjekte; Unterschiededer Qualität innerhalb des Geldes eines und desselben Staatswesenssind, solange geordnete Verhältnisse bestehen, völlig ausgeschlossen, sodafs gleiche Summen ohne Rücksicht auf die Stücke, aus denen siebestehen, sich unbedingt vertreten können. Die Schwierigkeit derFestsetzung des in der Zukunft zu erstattenden Gegenwertes fehlt mithinvon vornherein, wenn die Kapital Übertragung in Geld erfolgt; sie wird,falls die Kapitaliibertragung in natura erfolgt, dadurch behoben, dafsdie Rückerstattung nicht in natura, sondern in einer als Preis für die
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