3. Kapitel. Die Einzelfnnktioiieii des Geldes. § 5.
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besteht nur in dem Augenblicke, in welchem die Ware gegen das Geldumgesetzt wird; das ist so sehr der Fall, dafs ein einmal erfolgterUmsatz im allgemeinen nicht unter den gleichen Bedingungen wiederrückgängig gemacht werden kann; denn der Umsatz ist ja nur des-halb zu stände gekommen, weil jeder der beiden Kontrahenten das em-pfangene Verkehrsobjekt höher schätzte als das gegebene. Keinesfallsaber besagt die Thatsache , dafs eine Ware zu einem bestimmten Geld-preise verkauft worden ist, dafs nunmehr eine beliebige Anzahl vonWaren der gleichen Gattung zu demselben Preise gekauft und verkauftwerden könne. Der Preis, zu dem der thatsächliche Umsatz zu ständegekommen ist, ist nur das Produkt einer augenblicklichen Marktlage,die durch jedes erhebliche neue Angebot oder jede erhebliche neueNachfrage geändert wird. Auf den Märkten des Grofsverkehrs wirddeshalb häufig ein Angebot und ein Nachfragepreis verzeichnet undzwar an Stelle oder neben den Preisen, welche den thatsächlich zustände gekommenen Abschlüssen zu Grunde gelegt worden sind. Dieletzteren Preise pflegt der Kurszettel bei uns mit b (bezahlt) zu be-zeichnen, die Angebotspreise mit B (Brief), die Nachfragepreisemit G (Geld).
Es ergiebt sich daraus, dafs die in den effektiven Umsätzen ver-wirklichten Preise nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Schätzungdes Wertes der Verkehrsobjekte liefern, dafs aber eine exakte Er-mittelung des Wertes der Güter durch das Geld, wie etwa der Ober-fläche eines Grundstückes durch ein gegebenes Fläclienmafs, nichtstattfinden kann. Die exakte Feststellung des Wertes der Güter indem als allgemeines Wertmafs bezeichneten Gelde ist nur insoweitmöglich, als die Güter in einem gegebenen Augenblicke effektiv zumUmsatz gegen Geld gebracht werden. und auch dann hat das Ergebnisdieser Feststellung Gültigkeit nur für den Zeitpunkt des Umsatzesselbst. Am deutlichsten tritt die Besonderheit der Wertmessung durchdas Geld darin zu Tage, dafs ein und derselbe Wertgegenstand ineinem und demselben Zeitpunkte verschieden bewertet werden mufs,je nachdem es sich darum handelt, den Wertgegenstand zu beschaffenoder ihn zu veräufsern, — ein Fall, der namentlich bei Schadenersatz-ansprüchen praktisch wird, vor allem hinsichtlich solcher Objekte, fürdie stets nur ein kleines Angebot und eine kleine Nachfrage vorhandenist, sodafs der Unterschied zu dem Preise, zu welchem sie ge-kauft und verkauft werden können, erheblich ist. Mengek führt alstreffendes Beispiel den Unterschied in dem Schadenersatz an, den derBesitzer eines für den Eigengebrauch bestimmten künstlichen Augesund den etwa der Erbe für ein im Nachlafs befindliches Objekt dieserArt, für das er selbst keine Verwendung hat, beanspruchen kann.
Der zweite Punkt, in dem sich das Geld als Wertmesser von