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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung'.
§ 2. Die allgemeinen Erfordernisse des Geldes.
"Wir können in diesem Kapitel auf manches zurückgreifen, wasbereits im geschichtlichen Teil ausgeführt wurde, namentlich auf dieDarstellung derjenigen Eigenschaften, welche die Edelmetalle vor allenandern Verkehrsobjekten zur Verrichtung von Geldfunktionen geeigneterscheinen lassen. Die Aufgabe des Geldes, als Mittel der Übertragungvon Vermögenswert von Person zu Person zu dienen, verlangt leichteÜbertragbarkeit, also Transportfähigkeit und Handlichkeit, ein Er-fordernis, dem nur solche Verkehrsobjekte, welche in kleinem Volumenund Gewicht einen hohen Wert darstellen, entsprechen können; fernerist erforderlich die leichte Möglichkeit der Darstellung beliebig grofserWerte, ein Erfordernis, das Teilbarkeit und Formbarkeit des Geld-stoffes voraussetzt; aufserdem mufs der Geldstoff widerstandsfähig gegenschädliche Einflüsse aller Art sein, er darf auf dem Transport nichtleiden, und er mufs in der Hand desjenigen, der ihn empfängt, seineBeschaffenheit und seinen Wert möglichst unverändert bewahren; dieBegehrtheit des Stoffes mufs ferner, auf je weitere Flächen sich diewirtschaftlichen Beziehungen erstrecken, desto allgemeiner sein, umWertübertragungen auch auf grofse Entfernungen hin zu ermög-lichen. Das sind im grofsen Ganzen die Erfordernisse, denen die Edel-metalle bis auf den heutigen Tag besser als alle andern Sachgüterentsprechen, und auf denen es mithin beruht, dafs heute noch dasGeld ganz vorzugsweise in den Edelmetallen seine Verkörperung findet.
Ebenso bestehen bis zum heutigen Tage gewisse allgemeine Er-fordernisse, welchen die Edelmetalle als solche ohne jede weitere Vor-richtung nicht zu entsprechen vermögen. Die Leichtigkeit der Über-tragung hängt nicht nur von den transporttechnischen Momenten ab,welchen das ungeprägte Metall in so hohem Grade genügt; es kommenvielmehr bei den Übertragungen auch gewisse geistige Operationen inBetracht. Die Beschaffenheit und das Gewicht des zu übertragendenGegenstandes dürfen zu ihrer Feststellung nicht ein umständliches undschwieriges Verfahren notwendig machen, sondern müssen leicht er-sichtlich sein; die Darstellung bestimmter Wertgröfsen in dem Geld-gute darf keine komplizierte Bechenthätigkeit zur Voraussetzung haben,sondern mufs durch einfaches Vorzählen gleichartiger oder in einfachenWertverhältnissen zu einander stehender Stücke zu bewirken sein.Die Münzen, die von der öffentlichen Autorität nach einheitlichenTypen hergestellten und mit bestimmten Zeichen versehenen, leichthandlichen Metallscheiben, brachten die Überwindung der hier vor-liegenden Schwierigkeiten; das allgemeine Erfordernis, dem zu genügensie zuerst geschaffen wurden, besteht noch heute in unveränderterStärke und sichert noch heute dem gemünzten Metall seine unbedingteVorherrschaft unter den Erscheinungsformen des Geldes.