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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. I. § 2.

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Es wurde bereits hervorgehoben, dafs in Ansehung der einzelnenMünzstiicke die Beziehung zwischen ihrem Werte als Münzen undihrem Metallgehalte durchaus natürlich ist. Sie besteht solange, alsder die Münzprägung ausübende Staat jedes Quantum Edelmetall, dasihm gebracht wird, gegen Berechnung der Selbstkosten oder eine nichtallzusehr über die Prägekosten hinausgehende Gebühr, die man Schlag-schatz nennt, in Münzform bringt.

In der freien Prägung haben wir mithin das Band, welches einenahezu unverrückbare Wertgleichheit zwischen dem Geldmetall unddem aus ihm geprägten Metallgelde herstellt und aufrecht erhält. So-bald es durch Vorkehrungen, die bei der inneren Einrichtung derGeldsysteme zu erörtern sein werden, gelungen ist, alle aus andernStoffen bestehende Geldsorten den aus dem frei ausprägbaren Metallhergestellten Münzen in festen Verhältnissen anzugliedern, umfafstdie durch die freie Prägung bewirkte Bindung den Wert des Geldesschlechthin. Solange in Deutschland 20 silberne Einmarkstücke eben-soviel gelten wie ein goldenes Zwanzigmarkstück, besteht die durchdie freie Prägung des Goldes bewirkte Beziehung zu dem Metall Goldin Ansehung der Silbermünzen ebenso, wie in Ansehung der Gold-münzen, das deutsche Geld als solches ist in seinem Werte durch dasGold bedingt, der Wert der deutschen Geldeinheit, der Mark, entsprichtinnerhalb der bezeichneten engen Schwankungsgrenzen dem Werte von

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Im Gegensatz zu diesen Währungssystemen, bei denen der Wertdes Geldes durch ein bestimmtes Edelmetall bedingt erscheint, stehendiejenigen Systeme, bei denen eine annähernd feste Wertrelationzwischen der Geldeinheit und irgend einem Geldstoff oder überhauptirgend einem dritten Gute gänzlich fehlt, bei denen also der Wert desGeldes unabhängig ist von dem Werte aller übrigen Verkehrsobjekteund sich in seinem Verhältnis auch zu den Geldstoffen gewissermafsennach eigenen Gesetzen bestimmt. Voraussetzung für diese Systemeist, dafs entweder keines der beiden Edelmetalle frei ausprägbar ist,wie etwa in Österreich von 1879 bis 1892 und in Indien von 1893an, oder dafs die Verbindung des gesamten Geldwesens mit den freiausprägbaren Münzen nicht gelungen oder nicht aufrecht erhaltenworden ist, wie bei den Papierwährungen. Im ersteren Falle kannsich der Wert des geprägten Geldes beliebig über seinen Metallgehalt er-heben; im letzteren Falle wirkt die zwischen dem frei ausprägbaren Geldeeinerseits, und dem Papiergelde andrerseits eingetretene Wertdifferenzdahin, dafs im Verkehr jedermann von dem Rechte, mit dem Papiergeldezu seinem Nennwerte zu zahlen, Gebrauch macht, während das ur-sprüngliche Metallgeld entweder aus dem Umlauf verschwindet oder mit