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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.
so stellt es sich uns als das wesentlichste Unterscheidungsmerkmaldar, ob der Wert des Geldes, wie er durch alle Geldsorten des Systemsgleichmäfsig ausgedrückt wird, in eine bestimmte Beziehung gesetztist zu dem Werte eines dritten Wertgegenstandes, oder ob keine der-artige Beziehung vorhanden ist. Als dritter Wertgegenstand, der dasVerhalten des Geldwertes in bestimmten Währungssystemen bedingt,kommen nur die Edelmetalle Gold und Silber, die wichtigsten Geld-stoffe, in Betracht. Die Beziehung zwischen dem Werte des Geldstoffesund dem Werte des geprägten Geldes erscheint bei den verschwindendgeringen Kosten der Prägung im Verhältnis zum Werte des Präge-stoffes von selbst gegeben. Wir haben jedoch im geschichtlichenTeil gesehen, dafs die natürliche Abnutzung und die absichtlicheVerschlechterung der Münzen lange Perioden hindurch ein festes Wert-verhältnis zwischen der Münze und einem bestimmten, ihr ursprünglichzu Grunde liegenden Metallquantum nicht autkommen liefs. Dagegenwar allerdings der thatsächliche Metallgehalt für den Wert der Münzenauf die Dauer entscheidend, und erst verhältnismäfsig spät ist es ge-lungen, diese natürliche Beziehung zwischen Geldwert und Geldstoffkünstlich zu unterbinden. Geldsorten die aus verschiedenen, in ihremgegenseitigen Wertverhältnis fortgesetzten Schwankungen unterliegen-den Stoffen bestehen, lassen sich nur dadurch in eine feste Relationbringen, dafs nur ein einziger Geldstoff den Wert des Geldes in denaus ihm geprägten Sorten bedingt, während alle übrigen Geldsortenvon dem Werte ihres eignen Stoffes unabhängig gemacht und mit demWerte der erstgenannten Sorten in eine feste Verbindung gebrachtwerden. In diesem Falle bleibt der Geldwert schlechthin, der in allenSorten in dem durch ihren Nennwert gegebenen Verhältnis zum Ausdruckkommt, mit einem bestimmten Geldmetall in Verbindung, es bleibteine nur minimalen Schwankungen unterworfene Relation zwischen derRechnungseinheit des Geldes und einem genau bestimmten Metallquan-tum bestehen, eine Relation, die sich regelmäfsig ') mit dem Verhältniszwischen Nennwert und Metallgehalt der aus dem betreffenden Edel-metall hergestellten Münzen deckt. So besteht in der deutschen Reichs-währung eine nur nach Tausendteilen veränderliche Gleichung zwischender Rechnungseinheit der deutschen Geldverfassung, der Mark, und
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Pfund Feingold, und diese Gleichung findet sich wieder zwischen
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dem Nennwerte und dem Feingehalte der Reichsgoldmünzen: das Zehn-
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markstück enthält —Pfund, das Zwanzigmarkstück Pfund
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Feingold, also pro Mark des Nennwertes —Pfund.
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1) Es giebt auch Ausnahmen; davon später.