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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. I. § 2.

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von seiner Verwirklichung in bestimmten Ländern und. in einer be-stimmten Organisation; man hat vielmehr bei dem Begriff der Währungstets ein gegebenes Geldwesen in einer gegebenen Organisation im Auge,dessen körperliche Erscheinungen in der Währung als in einer ideellenEinheit zusammengefafst werden. Nennt man z.B. eine bestimmte Summein deutscher Eeichswährung oder in österreichischer Währung, in Mark-währung oder Kronenwährung, so soll damit eine bestimmte Quantitätdeutschen oder österreichischen Geldes schlechthin bezeichnet werden, undes bleibt dabei gleichgültig und dahingestellt, aus welchen bestimmtenGeldstücken die genannte Geldsumme zusammengesetzt ist oder zu-sammengesetzt werden wird, ob aus Goldmünzen oder Silbermünzenoder Papierscheinen. Spricht man von dem Ansehen und der Markt-gängigkeit der deutschen Währung im Auslande, oder von der Soliditätoder Unsicherheit einer Währung, stets denkt man nur an die Gesamt-heit eines bestimmt organisierten Geldwesens ohne Unterscheidung dereinzelnen Erscheinungsformen des Geldes. Eine solche Zusammen-fassung der einzelnen Geldstücke und Geldsorten zu einer Einheit istnur möglich durch die das Geldwesen ordnende gesetzgeberische undverwaltende Thätigkeit d.es Staates.W ä h r u n g " i s t m i t h i n d e r a 1 sEinheit aufgefafste Inbegriff des Geldes eines bestimmtenStaates oder einer bestimmten Staatengemeinschaft.

Der Begriff der Währung ist deshalb erst dort gegeben, wo esgelungen ist, die einzelnen Geldsorten zu einer Einheit zusammen-zufassen; wir finden ihn nicht in demjenigen Zustande des Geldwesens,in welchem die einzelnen Sorten unabhängig nebeneinander stehen,und der im historischen Teile alsSortengeld" bezeichnet wurde.

Das Einheitliche und Verbindende, das von einem gegebenenGeldwesen übrig bleibt, wenn man von den körperlichen Geldstückeneinerseits und dem reinen Begriff des Geldes andrerseits absieht, isterstens der Wert, den die einzelnen Geldstücke in bestimmten Zahlenver-hältnissen gleichmäfsig darstellen, zweitens die formale Konstruktionder Geldverfassung. Die Bedingtheit und das Verhalten des Geldwerteseinerseits, die formalen Merkmale der Geldverfassung andrerseits sindmithin die Gesichtspunkte, von denen aus die einzelnen Währungenzu unterscheiden und in die verschiedenen Kategorien der Währung, indie verschiedenen W ä h r u n g s s y s t e m e einzuordnen sind. Der erstereGesichtspunkt ist volkswirtschaftlicher, der zweite juristischer Art.

§ 2. Gebundene und freie Währungen.

Wenn wir die verschiedenen Währungssysteme, die bei der Dar-stellung der Entwickelungsgeschichte des Geldes in unsern Gesichts-kreis getreten sind, zunächst nach dem volkswirtschaftlichen Gesichts-punkte der Bedingtheit und des Verhaltens des Geldwertes betrachten,