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Zweites Blich. III. Abschnitt. Die Greldverfassung.
des Geldwesens baut sich auf der Grundlage einer einzelnen Münz-sorte ein rationell gegliedertes Reclmungssystem auf, dessen Zahlen-verhältnisse nach oben und unten ihre Verkörperung in den übrigenMünzsorten finden; dadurch erfährt sowohl der Gebrauch jeder einzelnenMünzsorte bei Übertragungen jeder Art als auch die Handhabung derganzen im Gelde bestehenden Verkehrseinrichtung für alle ihre Zweckedie denkbar gröfste Erleichterung.
Es wurde im historischen Teil gezeigt, wie sehr bisher dieEntwicklungsgeschichte des Geldes von dem Streben nach diesemIdealzustande beherrscht war, und wie es erst in der modernen Geld-verfassung gelungen ist, die aus verschiedenen Geldstoffen bestehendenMünzsorten in einer den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechendenZusammensetzung zu einem geschlossenen System zu vereinigen.
Wir haben nunmehr diese Geldverfassung in ihrem Wesen undihrem Aufbau sowie in ihren nach aufsen weisenden Zusammenhängeneiner näheren Betrachtung zu unterziehen.
8. Kapitel. Die Geldsysteme.
I. Teilabschnitt. Die Währungssysteme und ihre Einteilung.
§ 1. Der Begriff der Währung.
Der grundlegende Begriff in der modernen Geldverfassung istder Begriff der „Währung". Wir sprechen von „Währung" in denverschiedenartigsten Verbindungen; zunächst in Anlehnung an diewichtigsten Geldstoffe von Goldwährung, Silberwährung, Papierwäh-rung u. s. w.; ferner mit Beziehung auf den Staat, dessen Geldwesenwir im Auge haben, von der deutschen, österreichischen, französischen,englischen, amerikanischen, indischen u. s. w. Währung; schliefslichin Anknüpfung an die dem Geldwesen zu Grunde liegende Rechnungs-einheit von Markwährung, Thalerwährung, Frankenwährung u. s. f.Bei diesen verschiedenartigen Anwendungen des Wortes drängt sichsofort die Unterscheidung auf, dafs wir es bei der Goldwährung u. s. w.mit einem Gattungsbegriff zu thun haben, der eine bestimmte Art von„Währungen" umfafst; dafs dagegen mit der Bezeichnung der Währungnach einem bestimmten Staate oder einer bestimmten Kechnungs-einheit stets eine specielle gegebene Währung gemeint ist, die alssolche sich einer bestimmten Kategorie von Währungen, der Gold-währung, der Silberwährung oder irgend einer andern, einreiht.
Unter dem Begriff der Währung wird ein gegebenes Geldwesenin seiner Totalität als eine Einheit aufgefafst; man denkt dabei ebenso-wenig an die körperliche Erscheinung des Geldes in den einzelnenGeldsorten, welche das Geld eines Staates oder einer Staatengemein-schaft darstellen, wie an den reinen Begriff des Geldes, der unabhängig ist