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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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7. Kapitel. Die Erfordernisse des Geldes. § 6.

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Frage durchaus nicht indifferent ist; wenn dieses Stück sich nochviel weniger einbürgern konnte als das silberne Zwanzigpfennigstück,so lag das vor allem daran, dafs dieses Stück in seltener Weise einunschönes Gepräge und einen unschönen Stoff vereinigte. Also auchnach dieser Richtung hin stellt der Verkehr gewisse Ansprüche andas Geld!

§ 6. Las Erfordernis der Einheitlichkeit des Geldwesens.

Den Erfordernissen, die sich aus den Aufgaben des Geldes ergeben,ist jedoch damit noch nicht Genüge geleistet, dals der Staat eine An-zahl von Geldsorten, welche Wertgröfsen in verschiedenen Abstufungenrepräsentieren, in technisch zweckentsprechender Weise aus den ver-schiedenen in Betracht kommenden Geldstoffen fabriziert oder fabri-zieren läfst und dem Verkehr zur Verfügung stellt. Es bleibt viel-mehr noch ein Erfordernis von ganz besonderer Wichtigkeit zu erfüllen:die einzelnen Geldsorten müssen in ein einheitlichesSystem eingeordnet werden; sie müssen zu einander in be-stimmten einfachen Wertverhältnissen stehen, und vor allem müssensie zu einander in festen Wertverhältnissen stehen.

Das Geld kann seinen Aufgaben nur dann in vollkommener Weisegerecht werden, wenn es bei aller Verschiedenartigkeit seiner körper-lichen Erscheinungen eine in sich geschlossene Einheit bildet. BeiÜbertragungen aller Art ist es für jedermann von aufserordentlicherWichtigkeit, jede Geldsorte, die er empfängt, für alle durch Geld zuerfüllenden Zwecke zu demselben Werte, zu welchem er sie erhaltenhat, weitergeben zu können. Solange die einzelnen Geldsorten, ehesie zum Kauf, zu Zahlungen und Kapitalübertragungen Verwendungfinden können, selbst erst wieder in andern Geldsorten bewertet oderzu wechselnden Kursen in andere Geldsorten umgesetzt werden müssen,sind die Vorteile der Verkehrsvermittelung durch das Geld nur inbeschränktem Mafse gegeben; erst dann, wenn die einzelnen Geldsorten,die nicht selbst die Geldeinheit darstellen, in einfachen und unveränder-lich festen Verhältnissen Bruchteile und Vielfache einer und derselbenGeldeinheit darstellen, und wenn sie sicli innerhalb des ein für allemaldurch die Gesetzgebung gegebenen Rahmens (Beschränkung der Zah-lungskraft bei den Scheidemünzen u. s. w.) bei der Zahlungsleistung nichtnur rechtlich, sondern auch thatsächlich in dem durch ihren Nennwertgegebenen Verhältnis ebenso vollkommen vertreten können, wie die ein-zelnen Stücke der gleichen Sorten unter sich, erst dann ist das Geld alsGeld vollkommen, erst dann steht es der Vielheit von Waren als dieEinheit gegenüber, in der sich Angebot und Nachfrage begegnet, gegenwelche alle Verkehrsgüter umgesetzt werden und an der damit der Ver-kehrswert aller Güter sein Mals findet. In diesem vollkommenen Zustande

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