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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 5.

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Beträge beschränkten Zahlungskraft durchaus im Einklang. Dagegenkönnen die Goldmünzen nur den Zweck haben, zur Vermittlung vongröfseren Zahlungen zu dienen, für welche das Silber zu schwer ist.Eine Beschränkung der Zahlungskraft würde mit dieser Aufgabe imabsoluten Widerspruch stehen.

Deshalb hat in der geschichtlichen Entwicklung die Silberwährungstets einen ausgedehnteren Gebrauch von Goldmünzen unmöglich ge-macht. Die Einfügung von Goldmünzen in das System einer Silber-währung ist stets nur auf einem Wege versucht worden, der die Silber-währung aufhob und eine Doppelwährung an ihre Stelle setzte, indemdie Goldmünzen als vollwertige und frei ausprägbare Courantmünzeneinen festen Nennwert in dem Silbergeide erhielten. Oder aber manhat die Goldmünzen alsHandelsmünzen" mit schwankendem Kursaufserhalb des eigentlichen Landesgeldsystems gestellt und damit einSystem geschaifen, das sich von der Parallelwährung nur durch diejuristische Qualität der Goldmünzen und durch die Bedeutungslosig-keit des Goldumlaufs unterschied.

Der in dem Wesen der Silberwährung begründete Ausschlufs desGoldgeldes hat nun die Wirkung, dafs der Verkehr für alle Zahlungen,für welche Silber zu schwer ist, sich einer andern Art unter-wertigen Geldes, nämlich papierner Geldzeichen, bedienen mufs. Auchbei vernünftigen Bestimmungen über die Deckung der papiernen Geld-zeichen kann der Verkehrsbedarf nach solchen Zetteln leicht zu einerallzustarken Ausdehnung des ungedeckten Papiergeldes führen. Unterallen Umständen wird das im freien Umlauf befindliche vollwertigeMetallgeld im Verhältnis zu den papiernen Geldzeichen beträchtlichkleiner sein müssen als bei einer Goldwährung. Dadurch wird derVorteil des geringeren Bedarfs an unterwertigen Scheidemünzen beieiner Silberwährung mehr als aufgewogen. Bei unsrer deutschen Gold-währung z. B. müssen die Zahlungen von weniger als 10 Mark inunterwertigem Gelde geleistet werden; dagegen kommen papierne Geld-zeichen im wesentlichen nur für Beträge von 100 Mark aufwärts inBetracht. Bei einer Silberwährung müfsten die papiernen Geldzeichenin Rücksicht auf die Bequemlichkeit des Geldverkehrs mindestens beiBeträgen von 5 Mark anfangen; denn beim heutigen Silberpreis würdeman mindestens drei Silbermünzen in der Gröfse unsres heutigenFünfmarkstückes brauchen, um den Betrag von 5 Mark in vollwer-tigem Silbergeld darzustellen. Während bei unsrer jetzigen Goldwäh-rung die Sphäre der Zahlungen von 20 bis 100 Mark durchaus demvollwertigen Goldgelde gehört, würde bei der Silberwährung die Sphäredes vollwertigen Geldes auf Zahlungen von etwa 20 Pfennig bis 5 Markbeschränkt sein.

Die Doppelwährung würde in dieser Beziehung die Vorzüge der