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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.
Diesem Vorzug der Silberwährung steht jedoch ein wesentlicherNachteil gegenüber. Bei der Goldwährung kann das Silber als Hilfs-metall in einem seinem relativen Werte entsprechenden Umfange benutztwerden; die Silbermünzen können dem Münzsystem eingefügt werdenals Scheidemünzen, als unterwertiges Geld mit beschränkter Zahlungs-kraft, in der Weise, dafs ihnen ein bestimmter von den Goldmünzenabgeleiteter Nennwert gesichert ist. Dagegen ist es unmöglich, Gold-münzen in ähnlicher Weise in das System einer Silberwährung ein-zufügen.
Das Mittel, durch welches die Silbermünzen in das System einerGoldwährung eingefügt und in ihrem Werte von dem Golde abhängiggemacht werden, ist, wie oben dargelegt wurde, die unterwertige Aus-prägung, durch welche ein Steigen ihres Stoffwertes über den Wertihres Goldäquivalentes ausgeschlossen werden soll, verbunden mit derBeschränkung der Ausprägung, welche ein Sinken ihres Geldwertesunter den Wert ihres Goldäquivalentes verhindern soll. Als Konsequenz:der Unterwertigkeit haben wir die beschränkte Zahlungskraft, durchwelche die Zahlungsempfänger davor bewahrt werden, gröfsere Beträgein unterwertigem Gelde annehmen zu müssen. Diese Modalitäten sindfür Goldmünzen in einer Silberwährung uicht anwendbar. Vollwertig-keit des Geldes ist in Rücksicht auf den Verkehr mit dem Auslandesehr viel wichtiger, als in Rücksicht auf den inländischen Verkehr.Die Wirksamkeit der staatlichen Tarifierung erstreckt sich nicht überdie Landesgrenze, und Geld, das aus dem Lande geht, um eingeschmolzenund in fremdes Geld umgeprägt zu werden, kann seinen Wert nur vonseinem Stoff, nicht von dem bei diesen Prozeduren in Wegfall kommen-den Prägestempel herleiten. Der Auslandverkehr vollzieht sich nunin grofsen Zahlungen, die in Gold bequemer zu bewerkstelligen sindals in Silber; die kleineren Zahlungen dagegen, für welche das Silberdas einzige in Betracht kommende Metall ist, gehören durchaus demInlandverkehr an. Schon in Rücksicht darauf ist es eher zulässig,die für die Bewältigung des kleinen Verkehrs notwendigen Silber-münzen unterwertig auszuprägen, als die zur Vermittlung gröfsererZahlungen bestimmten Goldmünzen. Aber auch allgemein erscheint esnatürlich und berechtigt, dafs die kleinere Werte darstellenden Münzenunterwertig ausgeprägt werden und ihren Wert von den gröfsere Be-träge darstellenden Münzen ableiten, während vollwertige Münzen fürdie kleinen, unterwertige Münzen für die grofsen Zahlungen wider-sinnig erscheinen würden. Dazu kommt, dafs die in der Unterwertig-keit begründete Beschränkung der Zahlungskraft sich wohl auf dieSilbermünzen in einer Goldwährung anwenden läfst. nicht aber aufdie Goldmünzen bei einer Silberwährung. Die Aufgabe der Silber-münzen, kleinere Zahlungen zu vermitteln, steht mit der auf kleine