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Das Geld / von Karl Helfferich
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 5.

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die kleineren Zahlungen zu vermitteln. Die Beschränkung ihrer ge-setzlichen Zahlungskraft auf gewisse Maximalbeträge schützt die Zah-lungsempfänger davor, gröfsere Summen in unterwertigem und un-bequemem Silbergeide annehmen zu müssen. Deshalb ist fast in allenFällen, in welchen in den gebundenen Währungssystemen bewufstunterwertige Münzen eingeführt wurden, dieses unterwertige Geldals Scheidegeld eingeführt worden, seine Zahlungskraft ist beschränktworden. Unterwertige Münzen als Courantgeld bestehen meist nurdort, wo es sich um ursprünglich vollwertiges Geld, das durch währungs-politische Umwälzungen unterwertig geworden ist, handelt; so ist esin Deutschland mit den Thalern, in Frankreich mit den silbernenFünffrankenstücken, in der neuen österreichischen Goldwährung mitden Silbergulden. Selbst in den Vereinigten Staaten von Amerika , inwelchen im Jahre 1878 die Prägung von unterwertigen Silberdollarsmit voller gesetzlicher Zahlungskraft neu aufgenommen wurde, warnicht die bewufste Absicht, unterwertiges Geld mit voller Zahlungs-kraft zu prägen, für die Gesetzgebung bestimmend, sondern man gingvon der Hoffnung aus, durch diese Mafsregel die Hebung des Silber-wertes und dadurch gerade die Wiederherstellung der Vollwertigkeitdes Silberdollars zu befördern.

§ 5. Unterwertiges Geld in der Goldwährung und Silberwährung.

Es liegt in der Natur der Sache, dafs die Silberwährung miteinem wesentlich geringeren Mafs von unterwertigen Scheidemünzenauskommen kann als die Goldwährung. Während bei der Goldwährungnur Stücke von relativ hohem Werte in dem Währungsmetall und des-halb als vollwertige Münzen ausgeprägt werden können, ist es beider Silberwährung möglich, sehr kleine Beträge in vollwertigen Münzendarzustellen. Eine Goldmünze im Werte von weniger als 10 Markoder bestenfalls 10 Franken ist bereits zu klein für die Ansprüchedes Verkehrs, ein vollwertiges silbernes Zwanzigpfennigstück dagegenwürde an Gröfse und Gewicht fast genau unserm Fünfzigpfennigstückentsprechen und mithin ein ganz brauchbares Geldstück sein. Freilichmachen bei der Silberwährung die verhältnismäfsig sehr viel höherenPrägekosten der kleinen Stücke aus fiskalischen Gründen eine unter-wertige Ausprägung der kleinen Silbermünzen notwendig, sodafs z. B.bei der Thalerwährung die Silbermünzen vom 2 V2 Groschenstück ab-wärts, bei der Guldenwährung die Silbermünzen vom 6 Kreuzerstückabwärts als unterwertige Scheidemünzen ausgeprägt wurden. Währendaber bei der Silberwährung auch in Berücksichtigung dieses Umstandes dieMünzen etwa bis zum Fünfzigpfennigstück herab vollwertig ausgeprägtwerden könnten, müssen bei einer Goldwährung die unterwertigen Scheide-münzenden ganzen Raum unterhalb etwa des Zehnmarkstückes einnehmen.

Helfferich , Das Geld. 25