9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 3.
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eines Passivsaldos seiner Zahlungsbilanz Metallgeld nach England schicken mufs und es steht für diesen Zweck nur geprägtes Goldgeldzur Verfügung, so mufs das deutsche Goldgeld auf irgend eine Weisein englisches Geld umgewandelt werden. Die ultima ratio ist hierdie Einschmelzung der deutschen Münzen und ihre Umprägung inenglisches Goldgeld. In diesem Falle würden Kosten erwachsen ausder Abnutzung der umzuprägenden deutschen Münzen und aus derUmprägung selbst. Das Verhältnis bleibt dasselbe, wenn eine wirklichedurch den Versender zu bewirkende Umprägung dadurch überflüssigwird, dafs eine Centraibank die fremden Goldmünzen gegen ihre Notenzu einem bekannt gemachten Preise ankauft; denn dieser Preiswird herkömmlicherweise nicht nach dem Nennwerte der fremdenMünzen, sondern nach dem Gewicht bemessen, sodafs die Abnutzungauch hier in Erscheinung tritt; der Preis hält sich in der Regelebensoweit unterhalb des Ausmünzungswertes, wie der Ankaufspreisvon Barrengold, und darin liegt ein Äquivalent für die Prägekosten.Es kommen mithin in dem hier in Rede stehenden Falle, dafs geprägtesGeld des eigenen Landes verschickt wird, zu den Versendungskostendie Kosten der Umwandlung in das fremde Geld hinzu.
Etwas geringer stellen sich diese Spesen, wenn im Falle der Not-wendigkeit von Barsendungen nach dem Auslande Geld des betreffendenfremden Staates im Inlande zu einem seinem Goldgehalte entsprechendenPreise beschafft werden kann oder auch wenn Goldbarren zu ihremAusmünzungswerte zur Verfügung stehen; im letzteren Falle kommendie durch die Abnutzung der geprägten Münzen entstehenden Kostenin Wegfall, während die Prägekosten, bezw. der Abzug, den die Cen-tralbank des fremden Staates beim Ankauf von Goldbarren von derenAusmünzungswerte macht, bestehen bleiben; im ersteren Falle dagegenkommt weder eine Abnutzung noch eine Umprägung in Betracht, dieKosten der Barsendung erfahren vielmehr nur insoweit einen Zu-schlag, als die fremden Münzen etwa nur zu einem den Parikurs über-steigenden Preise erhältlich sind.
Es ergiebt sich daraus, dafs die Goldpunkte auch bei gleichblei-benden Barsendungskosten nicht unbedingt festliegen, sondern jenach Lage der eben berührten Verhältnisse mehr oder weniger vonder Parität abweichen können. Wenn die Bank von England einenBestand an deutschen Goldmünzen hat und diese zu ihrem Ausmün-zungswert in englischem Gelde oder zu einem nur wenig höheren Kurseverkauft, oder wenn sie Barrengold zu seinem Ausmünzungswerte ab-giebt, wird der Goldpunkt für Deutschland der Parität näher stehen,als wenn für die Barsendung nach Deutschland nur abgenutzte Sove-reigns zur Verfügung stehen.
Eine weitere Abweichung der Wechselkurse von der Parität ist