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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
438
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438 Zweites Buch. IY. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.

in ähnlicher Weise wie das Geld selbst die Umsätze vermitteln undso zu einer unmittelbaren Ersparung von Bargeld führen.

Hierher würden vor allem die durch Bargeld nicht gedecktenNoten und staatlichen Papiergeldscheine zu rechnen sein, wenn wirdiese Papiere, deren ordentliche Bestimmung in der Vermittelung vonÜbertragungen besteht, nicht selbst zu demGelde" rechnen würden.Immerhin müssen diese Geld darstellenden Papiere bei den Erörte-rungen über den Geldbedarf berücksichtigt und von dem Metallgeldeunterschieden werden; denn die Befriedigung des Geldbedarfs durch dieAusgabe solcher Papiere beruht auf ganz anderen Voraussetzungen, alsdie Befriedigung des Geldbedarfs durch metallische Umlaufsmittel, einProblem, auf die bei der Erörterung der Geldversorgung näher einzugehensein wird; die Ausgabe solcher Papiere bedeutet ferner, soweit sie nichtlediglich in irgend welchen Kassen angesammeltes Metallgeld in derCirkulation vertreten, sondern die zu ihrer Deckung dienenden Beständeüberschreiten, eine Verminderung des Bedarfs an metallischem Gelde,Aufser dem Staatspapiergeld und den Banknoten, die selbst Geldsind, dienen jedoch auch andere, eine Forderung irgendwelcher Artenthaltende Dokumente, die ihre ordentliche Bestimmung nicht in derVermittelung von Übertragungen haben, gelegentlich und nebenbei alsVerkehrsinstrument. Bei der Abgrenzung des Geldbegriffs im erstenKapitel dieses theoretischen Teils') ist auf diese Krediturkunden, dienicht Geld sind, aber gelegentlich Geldfunktionen verrichten, nähereingegangen worden; es sind dort, als unter diese Kategorien fallend,aufgezählt worden: Checks, Wechsel, Zins- und Dividendenscheine,Briefmarken u. s. w. Es liegt nicht, wie es auf den ersten Blickscheinen möchte, ein Widerspruch darin, dafs der Check hier abermalsaufgezählt wird, während der Checkverkehr als solcher bereits unterder Rubrik der eine intensivere Ausnutzung des vorhandenen Bar-geldes ermöglichenden Zahlungseinrichtungen genannt worden ist.Thatsächlich ist nämlich die Funktion des Checks eine verschiedene,wenn der Aussteller ihn zur Zahlungsleistung und der Empfänger ihnzur Einkassierung des Betrages, sei es direkt, sei es durch Vermitte-lung seines Bankiers, verwendet, oder wenn er von dem Empfängerzur Zahlungsleistung an einen Dritten, von diesem an einen Viertenu. s. f. weitergegeben wird, ehe er zur Einkassierung des Betrags, aufden er lautet, bei der bezogenen Bank präsentiert wird. Im ersterenFalle ist der Check lediglich das Instrument, durch welches der fürden Aussteller die Kasse führende Bankier zu einer Zahlung ange-wiesen wird, er ist nichts als das Vehikel der bankmäfsigen Kassen-führung, und in dieser Verrichtung liegt seine ordentliche Bestimmung;im letzteren Falle dagegen fungiert der Check ebenso wie das Metall-1) Vergl. oben S. 215220.