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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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10. Kapitel. Der Geldbedarf. § 2.

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geld oder die Banknote als Cirkulationsmittel, und diese Funktionliegt so wenig in seiner ordentlichen Bestimmung, dafs in denjenigenStaaten, in welchen der Checkverkehr am meisten entwickelt ist, einebestimmte, auf wenige Tage bemessene Frist vorgeschrieben ist, inner-halb deren der Check bei der bezogenen Bank zur Zahlung präsentiertwerden mufs. Soweit aber der Check neben seiner eigenen Funktionauch als Cirkulationsmittel dient, bedeutet seine Verwendung eineunmittelbare Ersparung von barem Oelde .

Dasselbe gilt vom Wechsel. In seiner ordentlichen Bestimmung,als Beurkundung und besondere Sicherung des kurzfristigen kaufmän-nischen Kredits zu dienen, erspart der Wechsel weder Bargeld an sichnoch auch wie etwa die Giroüberweisung eine Bargeldüber-tragung; er verschiebt lediglich den Zeitpunkt der Bargeldübertragungvon der Gegenwart auf einen bestimmten zukünftigen Termin. Wennder Spinner den Lieferanten der Baumwolle einen in drei Monatenfälligen Wechsel für seine Lieferung ziehen läfst und diesen Wechselacceptiert, wenn ferner dieser Wechsel, ohne in der Zwischenzeit zuZahlungszwecken gedient zu haben, dem Spinner nach drei Monatenzur Zahlung präsentiert wird, so hat damit der Wechsel seine ordent-liche Bestimmung durchaus erfüllt, ohne eine Bargeldübertragung über-flüssig gemacht zu haben. Wenn aber der Baum wollhändler den Wechselseinerseits an einen Dritten in Zahlung giebt, so fungiert dabei derWechsel an Stelle baren Geldes als Vermittler von Übertragungen inder gleichen Weise, wie in dem soeben betrachteten Falle der Check.

Über Coupons, Briefmarken u. s. w. wären ähnliche Bemerkungenzu machen. Alle diese Dinge können ihre eigentlichen Zwecke voll-auf erfüllen, ohne Gelddienste zu thun; soweit sie aber Gelddiensteverrichten, bedeuten sie eine Ersparung von Bargeld und mithin eineVerringerung des auf das wirkliche Geld gerichteten Bedarfs der Volks-wirtschaft. Die Ersparung von Bargeld ist hier eine unmittelbare undabsolute im Gegensatz zu der mittelbaren und relativen, die sich ausder Verwendung des Kredits zur intensiveren Ausnutzung vorhandenerGeldbestände ergiebt.

Eine Zusammenfassung aller der dargelegten Gesichtspunkte ergiebt:

Gewifs hat Menger Recht, wenn er als das Mafs des Geldbedarfsder Volkwirtschaft die Summe der durch die Einzel- und Gemein wirt-schaften eines Volkes beanspruchten Geldbestände bezeichnet. Aberdie Geldbestände, welche diese Einzel- und Gemeinwirtschaften haltenmüssen, unterliegen gewissen gemeinsamen Bestimmungsgründen, dieeben dadurch zu den allgemeinen .Bestimmungsgründen für den Geld-bedarf der Volkswirtschaft werden. Diese sind

1. die Gröfse der thatsächlich oder möglicherweise innerhalb eines