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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
498
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498 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.

geprägten Münzen bestehenden Verhältnisses sofort klar. Ebenso wie derWert des Goldes durch die Bestimmung, dafs aus einem Pfund Feingoldje 1395 Mark, die gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sind, ge-prägt werden sollen, keineswegs festgelegt wird, wie er vielmehr nebender Verwendbarkeit als deutsches Geld durch alle die andern monetärenund industriellen Verwendungsmöglichkeiten und durch die Gesamtheitder Goldversorgung bestimmt wird, ebenso verhält es sich hinsichtlichdes Silbers und der andern Geldstoffe. Der Staat, der Gold und Silberfür frei ausprägbar erklärt und den Gold- und Silbermünzen gesetz-liche Zahlungskraft zu einem bestimmten Nennwertverhältnis undgegenseitige Vertretbarkeit zu diesem Verhältnis beilegt, trifft zwareine Bestimmung über die Nützlichkeit und Venvendbarkeit beiderEdelmetalle, aber diese Bestimmung erstreckt sich nur auf die Ver-wendbarkeit zu einem ganz bestimmten Zwecke, nicht auf die Gesamt-heit der Verwendungsmöglichkeiten; andrerseits bleibt die Schwierig-keit der Beschaffung sowohl von Gold als auch von Silber von irgend-welchen Bestimmungen, welche die monetäre Verwendbarkeit der beidenMetalle betreffen, gänzlich unberührt. Bei keinem der beiden Metallekann mithin die staatliche Gesetzgebung durch Bestimmungen überihre freie Ausprägung und die gesetzliche Zahlungskraft der aus ihnenhergestellten Münzen einen beherrschenden Einflufs auch nur aufeinen der beiden Faktoren ausüben, durch welche die Höhe des Wertesbedingt ist; die staatliche Münzgesetzgebung kann vielmehr lediglichin mehr oder weniger weitgehendem Umfange auf den einen der Avert-bestimmenden Faktoren auf die Verwendbarkeit einen modi-fizierenden Einflufs ausüben. Es ist aber klar, dafs die Festlegungeines Wertverhältnisses zwischen zwei Gegenständen nur unter derVoraussetzung denkbar ist, dafs entweder ihre Verwendungsmöglich-keit oder ihr Beschaffungswiderstand in eine volle gegenseitige Ab-hängigkeit gebracht Avird.

In diesem Zusammenhang ist die theoretische Unmöglichkeit derDoppelwährung, deren praktische Undurchführbarkeit uns im histo-rischen Teil beschäftigt hat, begründet. Zweifellos vermag die Doppel-Avährung einen Einflufs auf das Wertverhältnis der beiden Edelmetalleauszuüben, indem sie deren Verwendbarkeit für einen bestimmten ZAveckin eine feste Beziehung setzt. Ihr Einflufs müfste ferner zweifellos umso gröfser sein, je gröfser der Teil der Verwendbarkeit der Edelmetalleist, der durch sie berührt Avird. Eine isolierte Doppelwährung trifftnur Bestimmung über die monetäre Verwendbarkeit von Gold undSilber für das eine bestimmte Land, nicht auch über die monetäreVerwendbarkeit der beiden Metalle in andern Ländern und über dasgesamte Gebiet der industriellen Verwendung. Eine vertragsmäfsige,die wichtigsten Handelsstaaten umfassende Doppelwährung AVürde die