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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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12. Kapitel. Der Geldwert. § 4.

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monetäre Verwendbarkeit von Gold und Silber für das ganze Vertrags-gebiet in eine feste Beziehung setzen und damit einen weit gröfserenTeil der gesamten Verwendungsmöglichkeit beider Metalle regeln.Wenn Frankreich und England Doppelwährung auf Grund der gleichenWertrelation hätten, dann könnte ein in Frankreich auftretender Be-darf an Zahlungsmitteln für England sowohl mit Gold als auch mitSilber befriedigt werden; er könnte deshalb das in Frankreich be-stehende Wertverhältnis zwischen den beiden Metallen nicht in der-selben Weise stören, wie wenn England nur freie Prägung für Goldhätte und ein Geldbedarf für England mithin ausschliefslich durchGold befriedigt werden müfste. Aber auch bei einer vertragsmäfsigenDoppelwährung bliebe das weite Feld der industriellen Verwendungund auf der andern Seite die Schwierigkeit der Beschaffung beiderEdelmetalle aufserhalb des Einflusses der Münzgesetzgebung.

Auch bei einem die Welt umfassenden bimetallistischen Systemist mithin die Möglichkeit von Schwankungen des gegenseitigen Wert-verhältnisses von Silber und Gold keineswegs völlig ausgeschlossen.

Wenn nun bei freier Prägung für beide Metalle die Goldmünzenmit einem bestimmten Goldquantum, die Silbermünzen mit einem be-stimmten Silberquantum in eine feste Beziehung gesetzt sind, welchesist dann die Wirkung von Schwankungen im Wertverhältnis der MetalleGold und Silber auf das Geldwesen?

Entweder hat die Verleihung der gesetzlichen Zahlungskraft andie frei ausprägbaren Silber- und Goldmünzen thatsächlich die Wirkung,die bisher vorausgesetzt wurde, dafs die monetäre Verwendbarkeiteines bestimmten Goldquantums vollkommen gleich ist der monetärenVerwendbarkeit eines bestimmten Silberquantums. Wenn nun aberfür einen bestimmten Zweck zwei verschiedene Güter in absolutgleicher Weise brauchbar sind, so findet da sich der Bedarf mitdem geringstmöglichen Opfer zu befriedigen sucht für diesen be-stimmten Zweck nur dasjenige Gut Verwendung, dessen Beschaffungam leichtesten ist, während das andere Gut denjenigen Verwendungenzugeführt wird, in welchen es durch das leichter beschaffbare Gutnicht ersetzt werden kann. In diesem Falle würde stets nur das leichterbeschaffbare Metall als Geld Verwendung finden.

Oder aber die Beilegung der gesetzlichen Zahlungskraft zu einembestimmten Nennwertverhältnis an zwei aus verschiedenen Stoffenbestehende Geldsorten hat nicht eine unbedingte Wirkung auf dasWertverhältnis, in welchem beide Sorten als Geld Verwendung finden.In diesem Falle würden sich die Wertschwankungen zwischen Silberund Gold auf die frei ausprägbaren Gold- und Silbermünzen übertragenkönnen und müssen.

Dieser letztere Fall entspricht den thatsächlichen Verhältnissen.

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