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2 (1894) Charakteristiken
Entstehung
Seite
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nötigt, sein Dorf zu verlassen und niit seiner Familie insInnere der Stadt überzusiedeln. Ein Dekret des National-konvents vom 17. Dezember 1792 hatte deu erobertenProvinzen aufgetragen, sich freie Verfassungen zu geben,und am 17. März 1793 versammelte sich ein rheinisch-dentscher Ncitionalkonvent zu Mainz , um die Organisationdes Landes zu berateu. Lux befand sich unter den Ab-geordneten. Eine der ersten Fragen, die erörtert wurden,war die, ob man sich nicht einfach uud ohne Vorbehaltder großen französischen Republik anschließen solle, unddieser Antrag ward am 22. März mit großer Stimmen-mehrheit angenommen. Das Protokoll dieser beratendenVersammlung wird in der Mainzer Bibliothek aufbewahrt.Daß Lux eine Rede gehalten habe, ist nicht ausdrücklicherwähnt. Indessen habe ich in den Akten des Strafpro-zesses, die in den kaiserlichen Archiven (jetzt Natioualarchiv)liegen, einen Entwurf von seiner Hand gefunden unter demTitel' OisLov.i'8 tenu cliui« 1s, (üouvsudiov. cls Na^snos1s 21.ro.ars 1793 sur Ig, reunion s-veo 1a Francs. DieRede läuft auf eine Befürwortung der erwähnteu Maß-nahme hinaus; jedoch dürfte es von Interesse sein, dencharakteristischen Vorbehalt zu beachten, welchen hinzuzufügender Redner sich verpflichtet fühlt:

Im Prinzip wäre ich mchr für die Gründung kleiner Re-publiken eingenommen, aber wir können in unseren Provinzen nichtauf ein genügendes Maß von patriotischen Kräften rechnen! nichtzu reden von einem Angriff von außen, mären wir nicht einmalzahlreich genug, um unseren inneren Feinden zu widerstehen. Ichkenne die Gebrechen der großen Republiken sehr wohl, aber für denAugenblick handelt es sich vor allem darum, alle Völker nachMöglichkeit gegen den Dcspotismns zu sammeln. Dem Auge desPolitikers ist eS gestattet, über die eroberte Freiheit hiuansschaneud,in der Ferne die Möglichkeit einer Trennung, die dann wohlthätigwirken wird, einer Teilung in mehrere Republiken zu erblicken."