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ürte das zum Gesetz Erhobene für das Verständnis und diepraktische Anwendung. Seine zwei Handbücher über deut-sche Münz - und Bank-Verfassung sind unentbehrliche Hilfs-mittel für jeden, der sich mit diesen Dingen befaßt. Er istunablässig für die Nusrechterhaltung und Durchführungunserer Goldwährung eingetreten, insbesondere für Wider-ruf der unverantwortlich thörichten Jnhibirnng der Silber-verkäufe Bismarckschen Angedenkens, und später für einAbkommen mit Oesterreich wegen der von diesem Landeausgeprägten Thaler. Zwei vertrauliche Denkschriften,welche er zu diesem BeHufe noch in den letzten Jahren derReichsregierung eingehändigt hat, haben wohl das Ihrigedazu beigetragen, daß er noch die Genugthuung erlebte,unter dem Ministerium Caprivi dieses so berechtigte Ver-langen erfüllt zu sehen.
In all den Zeiten von 1868 an bis zu seinem Ende,ein Vierteljahrhundert lang, hatte ich die Freude und denVorteil, jede der auftauchenden Fragen brieflich odermündlich mit ihm durchzuarbeiten und, soweit es sich umdie Aufgaben deutscher Gesetzgebung handelte, übereinzu-stimmen. Oft kam er darauf zurück, wie lieb es ihm sei,nicht an meiner Stelle die Dinge im Reichstage aus-echten zu müssen; er beneidete mich nicht um das Ver-gnügen, mich mit den Phantastereien der landjunkerlichenWährungs- und Bankpolitik herumzuschlagen und. weißGott , er hatte Recht darin. Sein friedfertiger Sinn wardazu gar nicht angethan. Aus dieser — mau dürftesagen — friedseligen Neigung heraus erklärt sich auch dasVerhältnis, in das er im Verlauf der Zeiten zur großenSilberfrage kam, soweit es sich um dieselbe als universelleAngelegenheit handelte. Denn, wohl bemerkt, in Sachender deutschen Münzgesetzgebung hielt er bis zum letztenAugenblick unerschütterlich an der Verteidigung der bestehenden