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halten; man muß den Flieden auf die Natur der Dingeselbst begründen, nicht auf Treu und Glauben eines Feindes,dessen unermüdliche Anstrengungen darauf hinausgehenwerden, uns zu vernichten." —
„Der Konvent," fährt nach dem Citat Sorel fort,„beschließt die Einverleibung von Belgien . Liniburg, Luxem-burg und Lüttich , als einen logischen Zusatz zu der Ver-fassung, der die eventuelle Einverleibung der deutscheu Gebietedes linken Rheinufers in sich begriff. Die ermittelte unddie beschlossene Grenze vermischten sich unter dem Namender Rheingrenze. Die souveräne Versammlung legte füralle Zeiten die Grenzen der Republik fest, wie sie derenGesetze für alle Zeiten erließ. Der Grundsatz der natür-lichen Grenzen hielt seinen Einzug ins öffentliche RechtFrankreichs ; er wurde gleichsam eines der Prinzipien derRevolution. Die Idee setzte sich fest, daß man an ihnen nichtrütteln lassen dürfe, ohne sich an der Würde der Republik zu vergehen und ihre Grundlagen zu erschüttern." Andiese Gedankenreihe knüpft Sorel eine andere, nämlich dieder von den drei nordischen Großmächten durchgeführtenTeilung Polens . Er findet darin das Gegenstück zu demSystem, welches die Republik sich zurecht legte, uni überdas Schicksal anderer Bevölkerungen auf Grund des eigenenVorteils zu verfügen und meint, Eines sei durch dasAndere getragen und möglich geworden. Auch diesenJdeeugang giebt Chuquet in seiner Besprechung wieder,berichtend, ohne Zustimmung oder Widerspruch hinzuzufügen.Natürlich soll schon aus diesem Grunde hier nicht tieferauf diese Fragen eingegangen werden. Ich habe die Ab-handlung der „lisvus c-ridi^us^ nur herangezogen, weilsie in besonders prägnanter Weise den hohen Grad un-befangener, von nationaler Dialektik ganz freier Auffassungbeider Schriftsteller zugleich zeigt, insbesondere unseres