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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die N e i ch s b a u t von >N«U bis zum Ausbruch des Weltkrieges

wurde mithin auf die Fälle beschränkt, in denen die Bankrate weniger als 4°/°betrug. Daneben wurden im Interesse einer Vereinheitlichung der Diskontpolitikdie noch weiter bestehenden Privatnotenbanken verpflichtet, nicht unter demDiskontsatz der Reichsbank Wechsel zu diskontieren, falls sich dieser Diskontsatznuf 4"/« oder mehr stellen sollte. Bei einer geringeren Bankrate durften siehöchstens um hinter der Rate zurückbleiben und falls die Reichsbank selbstunter ihrem öffentlich bekanntgemachten Prozentsatz diskontierte, durften siediesen Satz nicht um mehr als unterschreiten. Praktisch ist diese Vorschriftnicht geworden, da die Reichsbank von der Befugnis, zu einem Privatsntzdiskontieren zu dürfen, nicht mehr Gebrauch gemacht hat.

Des weitereu erhöhte die Banknovelle die bisherige Gewinn-beteiligung des Reichs. Sie sicherte dem Anteilseigner eine Dividende von3'///«. Von dem darüber hinausgehenden Gewinn sollten 20"/° zur Verstärkungdes Reservefonds, bis dieser 60 Millionen Mark betrug, Verwendung finden undder Rest zu den Anteilseignern, zu ^ dem Reiche zufallen. Endlich wurde derKreis der lombardfähigen Wertpapiere etwas erweitert, insofern auch solchePfandbriefe zur Beleihung zugelassen wurden, welche von den Hhpothekenaktien-banken und öffentlichen Bodenkredit-Jnstituten Deutschlands auf Grund von, denKommunen gewährten oder durch diese garantierten, Darlehnen ausgestellt siud.

Die Bestimmung, welche die Privatnotenbanken in der Wahl ihresDiskontsatzes beschränkte, hatte übrigens zur Folge, daß die Frankfurter Bank bereits im Jahre 1901 und die Bank für Süddeutschland im Jahre 1902 auf ihrNotenprivileg verzichteten, so daß als Notenbanken, deren Noten in ganzDeutschland umlaufsfähig waren, nur die Bayerische Notenbank, die SächsischeBank zu Dresden, die Württembergische Notenbank und die Badische Bank imBesitz des Notenausgaberechts verblieben. Die Braunschweigische Bank , diesich den beschränkenden Vorschriften des Z 44 des Bankgesetzes vom 14. März 1875nicht unterworfen hatte und deren Noten deshalb nur innerhalb Brauuschweigszirkulieren durften, blieb vor der Hand als Notenbank bestehen, hat aber imJahre 1906 auf die Notenausgabe Verzicht geleistet. Die durch Verzicht frei-gewordenen Kontingente steuerfreier Noten dieser drei Anstalten sind im Wegedes Accrescensrechts der Reichsbank zugewachsen, deren Notenkontingent dadurchdeu Betrag von 472 829 000 Mark erreichte.

Die in der Banknovelle vorgesehene Verstärkung des Grundkapitalserfolgte in der Art, daß 30 000 Anteile über je 1000 Mark am 18. Oktober 1900mit einem Aufgeld von 35"/» und weitere 30 000 Anteile über je 1000 Mark nm