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Die Reichsbank vvn 1M1 bis u m Ausbruch des Weltkrieges
der Bankwissenschaft angehörten. Den Vorsitz führte auf Wunsch des Reichs-kanzlers der Reichsbankpräsident Havenstein. Die Stellvertretung im Vorsitzwurde dem Vizepräsidenten Dr. v. Glasenapp übertragen. Vertreter der Reichs-regierung und der Bundesstaaten waren ständig anwesend. Die Vernehmungenerfolgten an Hand eines in der Hauptsache von der Reichsbank vorbereitetenFragebogens, welcher den zu behandelnden Stoff in 6 Hauptpunkte gliederte.Sie sind kurz gefaßt die folgenden:
1. Erhöhung des Grundkapitals und des Reservefonds der Reichsbank;
2. Erhöhung des steuerfreien Notenkontingents;
3. Mittel zur Verstärkung des Goldvorrats im Wege des Goldbezugs ausdem Auslande und der Verhinderung des Goldabflusses dahin; Wesen undAnwendbarkeit der sogenannten Prämienpolitik;
4. Verstärkung des Barvorrats aus dem Jnlandsverkehr durch die Aus-stattung der Reichsbanknote mit der Eigenschaft als gesetzliches Zahlungs-mittel, durch vermehrte Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Markund durch Einschränkung des Bedarfes an Umlaufsmitteln im Wege derErweiterung und Vertiefung des Giro-, Scheck- und Abrechnungsverkehrs;
5. Verminderung der Inanspruchnahme der Reichsbank durch Einschränkungder Kreditansprüche des Verkehrs, insbesondere an den Quartalsterminen,im Wege einer Verlegung der herkömmlich an den Quartalsersten fälligenZahlungen (Gehälter, Mieten, Hypotheken) sowie im Wege einer Ver-teuerung der Zinsen zu den Quartalsschlüssen; Einschränkung der Kredit-ansprüche des Reiches im Wege der Verstärkung der Betriebsmittel derReichshauptkasse und einer anderweiten Regelung der Begebung vonReichsschatzanweisungeu;
6. Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Liquidität der Anlage vonDepositen und Spargeldern.
Zwecks Vereinfachung der Arbeiten der Enquete-Kommission, die mehrals 120 Sachverständige im kontradiktorischen Verfahren zu vernehmen hatte,wurden zwei Unterkommissionen gebildet, und zwar die eine für Punkt 1 und 2,die andere für Punkt 6 des Fragebogens, während die Gesamtkommission dieübrigen Punkte behandeln sollte. Jedes Mitglied der Kommission sprachschließlich seine Ansicht in einem motivierten Gutachten aus. Beschlußfassungenüber die einzelnen Fragen waren jedoch nicht vorgesehen. Das Ergebnis derKommissionsberatungen läßt sich kurz dahin zusammenfassen: