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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Voiu Jahre 1912 ab erfolgte die Veröffentlichung der Zweimonats-bilanzen iiil Einverständnis mit den Banken im Reichsanzeiger und zwar inGestalt der von der Neichsbank bearbeiteten statistischen ZusanunenstellungBilanzübersichten deutscher Kreditbanken". Die Zahl der beteiligten Kredit-banken war damals schon ans 86 gestiegen, denen sich noch 4 Hypothekenbankenangeschlossen hatten.

Die im Reichsanzeiger vom 30. Juli 1914 bekanntgegebene bereits100 Kreditinstitute umfassende Übersicht war die letzte, die der Öffentlichkeitzugänglich gemacht wnrde. Infolge der Kriegsereignisse mnßten die Veröffent-lichungen vorläufig eingestellt werden. Die Pflicht der Banken, die Zweimonats-bilanzen anfznstellen und der Reichsbank einzureichen, blieb indes unberührt,dn es für die Reichsbauk gerade jetzt wichtig war, über den Stand derKreditbanken fortlaufend unterrichtet zu fem. Angesichts der durch die Kriegs-und Nachkriegszeit bedingten Verhältnisse, welche häufig die Bilauzaufstellungaufs äußerste erschwerten, konnte jedoch auf Erfüllung dieser Verpflichtungnicht bestanden werden. Die letzten Mitteilungen wurden im Jahre 1920 derReichsbank eingereicht. Wieder aufgenommen wurden die Veröffeutlichuugenerst mit dem Jahre 1925. Nach dem Stande vom 31. Oktober 1925 sind an ihnen89 Kreditbanken, 19 Staats- und Landesbanken, darunter die Preußische Staats-bank , 3 Hypothekenbanken und 14 Girozentralen beteiligt.

Nach den Ergebnissen der Bankenquete stand der Inhalt der neuen Bank- Die V-ntgesetznovellegesetznovelle in den Hauptpunkten fest. Von einer grundsätzlichen Änderungder Bankverfassung im Wege einer Verstaatlichung der Reichsbank wurde vonvornherein Abstand genommen. Die Änderungen des Bankgesetzes beschränktensich auf folgende Punkte:

1. Die Begrenzung der Höhe des Reservefonds, die bisher auf 60 MillionenMark festgesetzt war, wurde aufgehoben. Zu der nunmehr wieder erforder-lich werdenden Ausstattung des Fonds hatten die Anteilseigner und dasReich je die Hälfte beizutragen, während bisher die Anteilseigner zu ^und das Reich zu ^ an der Dotierung beteiligt waren;

2. Das Kontingent steuerfreier Noten der Reichsbank erfuhr eine Erweiterungauf 550 Millionen Mark; um der starken Inanspruchnahme an denQuartalsterminen Rechnung zu tragen, wurde es für diese Tage weiter auf

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