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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
Seite
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Die Reichsvnnk von 1901 v i s u m Ausbruch des Weltkrieges

Geldhereinnahme geführt hätten. Gleichzeitig waren die weiteren für die Zentrendes Geld- nnd Kreditverkehrs in Aussicht genommenen Bnnkenvereinignngengebildet worden und hatten die Berliner Alnnachungen mit den durch diebesonderen Verhältnisse ihres Platzes oder Bezirks bedingten Änderuugen erörtertnud mit Gültigkeit für ihren Bezirk beschlossen.

An die Spitze der Abmachungen stellten die Bankenvereiniguugen denübereinstimmend gefaßten Beschluß:Im Juteresse der Entlastung der Reichs-bank ist es wünschenswert, daß die Reichsbank insbesondere an den Quartals-terminen in möglichst geringem Umfange durch die Entziehung flüssiger Mittelin Anspruch genommen wird. Zu diesen: Zwecke werdeu die Mitglieder der audenAllgemeinen Abmachungen" beteiligten Vereinigungen von Banken undBankiers darauf bedacht sein, dauernd reichere Kassenbestände, sei es in baremGelde, sei es in Guthaben bei der Bank des Berliner Kassenvereins oder bei ent-sprechenden Instituten an anderen Plätzen sowie bei der Reichsbank zu unter-halten. Sie werden nach Möglichkeit die Aufnahme von Lombarddarlehnen beider Reichsbank zu vermeiden suchen und sich bemühen, ihre Wechseldiskontierungen auf kürzere Termine zu beschränken."

Für die Reichsbank bildete dieser Beschluß den Kernpunkt der Ab-machungen. Durch seine einstimmige Gutheißung seitens sämtlicher an den Ab-machungen beteiligter Bankenvereinigungen haben deren Mitglieder, wie in demProtokoll vom 13. Dezember 1912 ausdrücklich festgestellt ist, die Verpflichtungübernommen, auf dem angegebenen Wege an der Entlastung der Reichsbankmitzuarbeiten. Der Beschluß ist nicht ohne erfreuliche Folgen geblieben, wenn-gleich die Verhältnisse der späteren Kriegs- und Nachkriegszeit diese zeitweisenicht zur vollen Auswirkung kommen ließen.

Durch den Krieg erweiterte sich der Wirkungskreis der Bankenvereini-gungen erheblich. Hier kam vor allem die Zusammenarbeit mit der Reichsbankfür die Regelung des Devisenhandels, für die Förderung der Effektenausfuhr undBeschaffung von Krediten im Auslande, für die Anmeldung des feindlichen Ver-mögens sowie für die Frage der Ausbreitung des bargeldlosen Zahlnngverkehrsin Betracht.

Im Jahre 1916 wurden neue Verhandlungen eingeleitet, die zu einerErweiterung derAllgemeinen Abmachungen" führten.

Die Reichsbank hat, ohne selbst den Abmachungen angeschlossen zu sein,ihre Gebührensätze den von den Bankenvereinigungen beschlossenen Sätzen jeweilsangepaßt.