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Die Reichsbank : 1901-1925
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Die Reichsbank im Weltkriege

117 Millionen Mark. Späterhin wurde die Inanspruchnahme der Reichsbankgeringer. Bis zum 30. April 1915 waren bei der Reichsbank insgesamt394 Millionen Mark Zollkriegswechsel diskontiert und 217 Millionen Mark imLombardverkehr beliehen worden.

Da aus den Kreisen der Stundungsnehmer der Wunsch geäußert wurde,die von preußischen Hauptzollämtern girierten Kriegswechsel schon vor demVerfalltage gegen Zinsvergütung einlösen zu können, erklärte sich die Reichsbankans Anregung des Preußischen Finanzministers bereit, die Wechsel unter ent-sprechender Rückerstattung des Diskonts zurückzugeben, wobei der Diskontsatzdes Ankaufstages zur Berechnung gelangte. Diesem Abkommen sind alsdanndie Finanzverwaltungen aller deutschen Bundesstaaten beigetreten.

Inzwischen wurde die Begebung der Kriegsanleihe vorbereitet. InAussicht genommen war, zunächst nur einen Teil des durch Gesetz vom

4. August 1914, betreffend die Feststellung eines Nachtrageszum Haushaltsetat für das Rechnungsjahr 1914 (RGBl.

5. 345), bewilligten Anleihekredits flüssig zu machen. Daher wurde die Emissionvon 5°/°igen verzinslichen Schatzanweisungen in Höhe von 1 Milliarde Markund die Emission einer 5°/°igen Reichsanleihe in unbestimmter Höhe beschlossen.Erhofft wurde ein Zeichnungsergebnis, welches ausreichte, die bei der Reichs-bank bisher entnommenen Kredite abzulösen. Das tatsächlich erzielte Ergebnisübertraf alle Erwartungen. Die Zeichnungen erreichten den Gesamtbetrag vonrund 4460 Millionen Mark, der weit über die Höhe der bisher entnommenenKredite hinaus die Bereitstellung der erforderlichen Kriegsmittel für geraumeZeit sicherte.

Hand in Hand mit den Einzahlungen auf die Anleihe ging die allmählicheAbbürdung der diskontierten Schatzanweisungen sowie der lombardierten unddiskontierten Zollkriegswechsel.

dl der Bundesstaaten Der Kreditbedarf der Bundesstaaten konnte von der Reichsbank nur

insoweit befriedigt werden, als er in die Form des Wechselkredits gekleidetwurde. Mehrere Bundesstaaten wandten sich an die Bank mit dem Ersuchen,bei der Beschaffung der Geldmittel zur Zahlung der Familien-Unterstützungenans Grund des Gesetzes vom ^ ^(«^32) mitzuwirken. Diese Kreditewurden in der Weise flüssig gemacht, daß die zur Zahlung der Beträgezunächst verpflichteten Lieferungsverbände Wechsel auf den Bundesstaat zogen,welche von diesem akzeptiert und dann bei der Reichsbank diskontiert wurden.