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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die Reichsbank im Weltkriege

unumgänglich notwendig war. Die Reichsbankverwaltung entschloß sich daher,hier helfend einzugreifen. Dies geschah, indem sie den Inhabern die An-erkenntnisse auf Wunsch diskontierte. Die von der Reichsbankverwaltung ange-regte Bundesratsverordnung, betreffend Abtretung und Pfändungder Forderungen an die Kriegskasse aus der Über-lassung von Pferden, Fahrzeugen und Geschirren vom12. August 1914 (RGBl. S. 370), schuf die für die Diskontierung nicht zu ent-behrenden Rechtsgarantien.

Die Bedeutung dieser Hilfsaktion der Reichsbank erhellt daraus, daß seitKriegsausbruch bis zum 7. Oktober 1914, also in einem Zeiträume von etwa2 Monaten, von den Reichsbankanstalten insgesamt 149 110 Anerkenntnisse mit152 122 000 Mark diskontiert worden sind. Die Einlösung der von der Reichs-bank diskontierten Anerkenntnisse durch die Landeshauptkassen erfolgte nichtim Wege der Barzahlung, sondern mittels Verrechnung, so daß eine der beidensonst erforderlich gewesenen Barmittelbewegungen erspart blieb.

Die Darlehnslllssen Um den Kreditansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

genügen zu können, mußte die Reichsbank darauf bedacht sein, die Gewährungvon Lombardkredit tunlichst auf die Darlehnskassen abzuleiten. Die an dieReichsbank angegliederten und durch ihre Organisation mitverwalteten Dar-lehnskassen haben die Lombardansprüche in vollem Umfange zu befriedigenvermocht. Über die Einrichtung, Geschäftsführung und die Inanspruchnahmeder Darlehnskassen geben die von der Hauptverwaltung der Darlehnskassenherausgegebenen Denkschriften nähere Auskunft.