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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die Reichsbank im Weltkriege

Wirtschaft durchdringende Kreditzusammenhang unterbrochen worden. Einsolcher Zustand mußte aus sich selbst heraus zu einer immer allgemeinerenErweiterung der in das Moratorium einzubeziehenden Kreise drängen.

Hiernach erschien es geboten, die finanzielle Kriegshilfe so zu organi-sieren, daß die allgemeine Zahlungspflicht und Zahlungsleistung aufrechterhaltenwerden konnte. Dies geschah auf zwei Wegen.

1. Zunächst wurden im Verordnungswege geeignete Maßnahmen getroffen,welche die Lage des zahlungswilligen, aber infolge der besonderen Zeit-verhältnisse vorübergehend zahlungsunfähigen Schuldners zu erleichtern bestimmtwaren. Hier kommen insbesondere in Betracht die Bekanntmachungen überdie Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheck-rechts (vom 6. August 1914 RGBl. S. 357 mit späteren Ergänzungen),die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen (vom7. August 1914 RGBl. S. 359), die Geltendmachung vonAnsprüchen von Personen, die im Ausland ihrenWohnsitz haben (vom 7. August 1914 RGBl. S. 360), die Ver-längerung der Fristen für Wechsel- und scheckrechtlicheHandlungen (vom 7. August 1914 RGBl. S. 361), die An-ordnung einer Geschäftsaufsicht zur Abwendung desKonkursverfahrens (vom 8. August 1914 RGBl. S. 363), dieFälligkeit im Auslande ausgestellter Wechsel (vom10. August 1914 RGBl. S. 368 mit späteren Ergänzungen), und dieFolgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geld-forderung (vom 18. August 1914 RGBl. S. 377).

Bei der Handhabung der Verordnungen über die Verlängerung der Fristendes Wechsel- und Scheckrechts nahm die Reichsbank auf die möglichste Schonungder soliden Wechselschuldner, namentlich in der Frage der Hinausschiebung derProteste weitestgehende Rücksicht. Auch bei der Befolgung der Verordnungenüber die Fälligkeit im Auslande ausgestellter Wechsel kam die Reichsbank demSchuldner nach Möglichkeit entgegen.

2. Zu den vorbezeichneten gesetzgeberischen Maßnahmen trat unter demBeirat und Beistand der Reichsbank eine umfassende Tätigkeit auf dem Gebieteder Kreditorganisation im Wege der Selbsthilfe.

Um insbesondere für die mittleren und kleinen Handel- und Gewerbe-treibenden den Wechselkredit der Reichsbank nutzbar zu machen, bildeten sich