Regel der Absatz erleichtert, was zu einer vorübergehenden Entlastung derReichsbank führte. Die höchsten Zunahmen des Schatzanweisungskontos tratenjeweils zum Quartalsschluß ein.
In den ersten Nachkriegsjahren gelang der Absatz in großem Umfange.Bis zum Oktober 1921 waren die Summen der außerhalb der Reichsbank be-findlichen Schatzanweisungen größer als die Bestände der Reichsbank. In denSommermonaten Juli und August des Jahres 1920 befanden sich sogar überzwei Drittel der vom Reich überhaupt diskontierten Schatzanweisungen imVerkehr. Im Jahre 1921 begann das Verhältnis sich zu verschieben. Immer-hin waren noch im September 1921 55—56°/» im Verkehr untergebracht. ImJuli 1922 dagegen hatte die Reichsbnnk schon mehr als zwei Drittel allerSchatzanweisungen in ihren Beständen, am Ende des Jahres 1922 schonvier Fünftel. Im Jahre 1923 trat zunächst eine leichte Besserung desAbsatzes ein. Seit Juni aber wurden die Anteilsziffern des Verkehrs an derGesamtsumme der Ausgabe immer geringer. Damit verstärkte sich die in-flationistische Wirkung des Anwachsens der schwebenden Schuld in einer äußerstgefahrdrohenden Weise. Auf diese Gefahr hatte die Reichsbankverwaltung dieReichsregierung schon seit geraumer Zeit mündlich und schriftlich immer wiederhingewiesen. So war sie beispielsweise bereits im Jahre 1922 der Übernahmegroßer, ihrer Überzeugung nach nicht notwendigerVerpflichtungen des Reichs mitErfolg durch die Erklärung entgegengetreten, daß sie für derartige Zwecke Schatz-anweisungen des Reichs nicht hereinnehmen werde. Sie erneuerte jetzt aufdas dringlichste und ernsteste das Ersuchen, die Kreditentnahme bei der Bankdurch möglichste Steigerung der Reichseinnahmen im Besteuerungswege aufsäußerste einzuschränken, und sie gab die Erklärung ab, daß sie Schatzanweisungennicht mehr diskontieren werde nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne, welchedem Reich die Möglichkeit bieten sollte, die zur Ausgleichung des Etats unbedingterforderlichen Mittel, sei es im Wege der Besteuerung, sei es durch eine ander-weite Kreditaufnahme, zu beschaffen. Ohne solche Befristung dem Reich aufGrund des Autonomiegesetzes die Kreditgewährung zu versagen, hielt die Reichs-bankverwaltung nicht für vertretbar, da in diesem Falle ein finanziellerZusammenbruch des Reichs mit den unheilvollsten politischen Konsequenzenunvermeidbar gewesen wäre. Am 15. November 1923 stellte sich der imfreien Markt untergebrachte Teil der Schatzanweisungsschuld auf kaum 1°/».An diesem Tage wurde mit 189,8 Trillionen Mark der höchste Bestand anSchatzanweisnngen überhaupt ausgewiesen. Gleichzeitig fand mit der Anfnahme