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Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1918—1923)
des Geschäftsbetriebes seitens der Rentenbank die Kreditgewährung derReichsbank an das Reich ihr Ende. Die Abdeckung der Schatzanweisungsschulderfolgte derart, daß die dem Reich für diese Zwecke von der Rentenbank zur Ver-fügung gestellten Rentenbankscheine gegen Banknoten umgetauscht und die Um-tauscherlöse auf Schatzanweisungskonto abgeschrieben wurden. Die Abdeckungvollzog sich in wenigen Wochen. In der zweiten Dezemberhälfte war der letzteRestbestand abgetragen. Die Einlösung der außerhalb der Reichsbank unter-gebrachten Schatzanweisungen (1,8 Trillionen am 15. November, 1,2 Trillionenam Jahresschluß 1923) wurde im Jahre 1924 zum Abschluß gebracht. Überdie ziffernmäßige Entwicklung der Bestände der Reichsbank an Reichsschatz-anweisungen gibt Tabelle 4 Aufschluß.
Neben die direkte Kreditgewährung an das Reich war eine indirekte Kredit-gewährung getreten in der Weise, daß die Reichsbank ihren Kredit zur Verfügungstellte, um die Zahlung großer Reparationsbeträge zu ermöglichen. Auf Grunddes Londoner Ultimatums mußte am 31. Mai 1921 1 Milliarde GoldmarkReichsschatzwechsel mit dreimonatiger Laufzeit, die das Indossament der vierO-Banken (Darmstädter und Nationalbank , Deutsche Bank, Direction der Dis-conto-Gesellschaft und Dresdner Bank) trugen, an die Entente geliefert werden.Damit diese Transaktion durchgeführt werden konnte, übernahm die Reichsbankden Banken gegenüber die Verpflichtung, ihnen jeden aus der Leistung ihrerUnterschriften entstehenden Schaden zu ersetzen. Zwecks Abdeckung der Wechsel-schuld stellte die Reichsbank nicht nur große Beträge aus ihren Goldvorräten zurVerfügung, sondern nahm auch durch das Bankhaus Mendelssohn 8r Co. inAmsterdam im Auslande kurzfristige Kredite in Höhe von 270 Millionen Gold-mark auf. Als dann im Sommer 1922 das Reich sich gezwungen sah, dembelgischen Begehr auf Zahlung von 270 Millionen Goldmark zu entsprechen,brachte die Reichsbank das Opfer, ihr Giro auf die an Zahlungs Statt hin-gegebenen, im Laufe des ersten Halbjahres 1923 fälligen Wechsel zu setzen, derenallmähliche Abdeckung aus den Eingängen an Exportdevisen erfolgen sollte.
Sonstige dem Reich Mit der vorbezeichneten Gewährung direkter und indirekter Kredite
geleistete Dienste " ^ »
waren die Dienste, welche die Reichsbank dem Reich zu leisten hatte, nicht er-schöpft. Sie umfaßten darüber hinaus eine reiche geschäftliche Tätigkeit, die,wie die folgende kurz gefaßte Übersicht ergibt, sich auf die verschiedensten Ge-biete der Finanz- und Wirtschaftspolitik erstreckte.