Druckschrift 
Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
Seite
105
Einzelbild herunterladen
 

Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (19181S23)

105

Nach dem militärischen und politischen Zusammenbruch trat alsbald inweiten Kreisen der Bevölkerung ein lebhaftes Bedürfnis hervor, die währenddes Krieges erworbenen Reichsanleihen flüssig zu machen. Die Reichsbank,welche die Unterbringung der Kriegsanleihen im wesentlichen durchgeführt hatte,trug diesem Bedürfnis Rechnung, indem sie von den Anleihebesitzern in drin-genden Fällen Anleihestücke zurückkaufte. Um die Aufnahme der Anleihen nachMöglichkeit zu erleichtern, stellte die Reichsfinanzverwaltung von Dezember 1918an monatlich der Reichsbank und den sonstigen in Betracht kommenden Instituteneine bestimmte Summe zu Aufnahmezwecken zur Verfügung. In erster Liniefanden Anträge auf Abnahme kleinerer Beträge Berücksichtigung, denen ein drin-gendes Geldbedürfnis zugrunde lag. Nach der Unterzeichnung des Friedensvon Versailles und nach der Verkündung des Gesetzes über den Friedensschlußzwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom16. Juli 1919 (RGBl. S. 687) wurde in Erfüllung der Erklärungen, welche dieReichsregierung im Laufe des Krieges wiederholt abgegeben hatte, zum Zweckeder Regulierung des Kriegsanleihemarktes unter Führung und Beteiligung derReichsbank und unter Reichsgarantie ein Jnterventionskonsortium für diedeutschen Kriegsanleihen gebildet, dem außer der Preußischen Staatsbank (See-handlung), der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, den in ihrem Verbandzusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Banken und dem Verband der Giro-zentralen der deutschen Sparkassen sämtliche den Allgemeinen Abmachungenangeschlossenen deutschen Bankfirmen angehörten. Als Organ dieses Kon-sortiums, das auch die Aufgabe hatte, die aufgenommenen Beträge zudauernder Anlage wieder unterzubringen, wurde am 26. August 1919mit einem Grundkapital von 400 Millionen Mark die Reichsanleihe-Aktien-gesellschaft gegründet. Das erforderliche Personal stellte die Reichsbank zur Ver-fügung. Die Aktiengesellschaft war keine Erwerbsgesellschaft im Interesse derAktionäre; die Verteilung einer Dividende wurde daher ausgeschlossen. DasGrundkapital erhielt durch ein von dem Konsortium zur Verfügung gestelltesGarantiekapital eine Unterstützung. Nach dem 15. Oktober 1923 hat die Gesell-schaft an der Berliner Börse Geschäfte in Kriegsanleihen nicht mehr getätigt, dasie über Mittel zur Aufnahme von Reichsanleihen nicht mehr verfügte und ange-sichts der Kursentwicklung eine Stützung nicht mehr erforderlich erschien. DieAktien sind schließlich von den Konsorten auf das Reich übertragen worden.

An der vom 10. November bis 10. Dezember 1919 vom Reichsfinanz-ministerium zur Zeichnung aufgelegten Deutschen Sparprämienanleihe von1919 war die Reichsbank mit ihren Zweiganstalten als Zeichnungsstelle beteiligt.