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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (19181923)

Ferner waren die Reichshauptbank und die mit Kasseneinrichtung ver-sehenen Reichsbankanstalten im Interesse der im Jahre 1922 aufgelegtenDeutschen Zwangsanleihe (Gesetze vom 8. April, 20. Juli und 22. Dezember1922 RGBl . I S. 335, 601 und 955) als Annahmestellen für die bei ihnenabgegebenen Zeichnungen und gleichzeitig als Sammelstellen für die bei denübrigen Annahmestellen eingegangenen Zeichnungen tätig. Die Zeichnungen ansdie Zwangsanleihe wurden am 7. September 1923 eingestellt.

Im Jahre 1923 übernahm die Reichsbank die Führung des Konsortiumsfür die im Gesamtbetrage von 50 Millionen Dollars aufgelegten Dollarschatz-anweisungen des Deutschen Reichs und leistete gleichzeitig für diese Schatz-anweisungen selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Reichshauptbank und dieZweiganstalten dienten als Zeichnungsstellen. Die bei der Zeichnung nichtuntergebrachten Stücke wurden unter Mitwirkung der Reichsbank verkauft.

Auch bei der wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reichs wirkte dieReichsbank als Zentrale und daneben als Zeichnungsstelle mit. In gleicherEigenschaft war sie an der Ausgabe der Goldanleihestücke beteiligt, die alsGegenwert der auf Grund der Verordnung vom 25. August 1923 abzulieferndenDevisen angefordert wurden. Dieses Geschäft erstreckte sich bis in das Jahr 1924hinein.

Für die Zeichnung der zur Deckung wertbeständigen Notgeldes be-stimmten 67°igen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, fällig 1932, war dieReichsbank alleinige Zeichnungsstelle.

In erheblichem Umfange wurde sie für die Einlösung der fälligen Reichs-anleihe-Zinsscheine, für die Vermittlung der Auszahlung ausgeloster Stücke vonReichskriegsanleihen und Schatzanweifungen und der Gewinn- sowie der Til-gungssumme einschließlich der Zuschüsse und des Bonus der Sparprämienanleihein Anspruch genommen. Die in dem Anleihedienst (einschließlich des Schuld-buchdienstes) liegende Arbeitsleistung war um so größer, als im Zusammen-hang mit dem Übergange der Staatseisenbahn auf das Reich auch die Staats-schulden der Länder Preußen, Bayern, Sachsen, Baden, Hessen und Mecklenburg-Schwerin auf das Reich übergingen. Als im Laufe der Zeit infolge der Geld-entwertung der Auleihedieust eingestellt werden mußte, fiel diese Arbeits-leistung fort.

Die Reichsbank unterstützte ferner das Reich bei der Ausführung derGesetze über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919(RGBl. S. 1567) und über die Kriegscibgabe vom Vermögenszuwachse vom