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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die Rcichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (19181923)

des Umtausches der im deutschen Eigentum befindlichen, nicht sichergestelltenösterreichischen und ungarischen Vorkriegs-Staatsschnldverschreibungen beteiligt,die nach der Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 25. Januar1922 auf Grund des Artikels 203 des Friedensvertrages von Saint Germainund des Artikels 186 des Friedensvertrages von Trianon vorzunehmen waren.

Für die sachgemäße Verwertung der durch gerichtliches Verfahren zuGunsten des Reichs eingezogenen Vermögenswerte stellte die Reichsbank ihreBankanstalten und Dienststellen den Landesfinanzämtern zur Verfügung. Schonin das Reichsausgleichsgesetz vom 24. April 1920 war die Bestimmung aufge-nommen worden, daß bei der Abrechnung des Reichsausgleichsamtes gegenüberdeutschen Staatsangehörigen in den Fällen, in welchen sich ein an der BerlinerBörse maßgebender Umrechnungskurs nicht ermitteln ließ, der Umrechnungs-kurs auf Ersuchen des Reichsausgleichsamts von der Reichsbank unter Berück-sichtigung der Weltmarktlage endgültig festzusetzen war. Im Anschluß hieranwurde der Reichsbank im Verdrängungsschädengesetz vom 28. Juli 1921(RGBl. S. 1021), im Kolonialschädengesetz vom 28. Juli 1921 (RGBl.S. 1031) und im Auslandsschädengesetz vom 28. Juli 1921 (RGBl. S. 1038)die bindende Festsetzung des bei Entschädigungen und Vergütungen anzu-rechnenden Friedenswertes von Wertpapieren und ausländischen Zahlungs-mitteln in Ermangelung des Berliner Börsen-Kurses übertragen. Die hierdurchbedingte Tätigkeit der Bank erreichte einen außerordentlich großen Umfang.

Seit dem Mai 1921 war die Reichsbank ferner dazu übergegangen, Goldin Münzen und Barren im Auftrage und für Rechnung des Reichs zwecks Ver-wendung zu Zahlungen an die Entente anzukaufen. Die Ankäufe, die beträcht-liche Beträge ausmachten, sind erst am Ende des Jahres 1923 eingestellt worden.

Im September 1923 hat die Reichsbank ferner im Interesse der Reichs-regierung und auf deren Wunsch 20 Millionen Mark ihres Goldes bei einerdeutschen Bank verpfändet, um dem Reich die Möglichkeit einer Devisen-transaktion zu verschaffen.

Schließlich bleibt noch zu erwähnen, daß der Präsident und die Mit-glieder des Reichsbank-Direktoriums persönlich nicht nur in weitestem Umfangezu gutachtlichen Äußerungen über wichtige Wirtschafts- und finanzpolitischeFragen, sondern auch zur Beteiligung an Verhandlungen mit dem Auslandeherangezogen worden sind. Es nahmen teil