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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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124 Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (19181923)

an für den Umlauf unbrauchbaren Noten in gleicher Weise vernichten ließen.Wo Papierfabriken fehlten, wurde die Verbrennung in Heizungsanlagengeeigneter Betriebe zugelassen. Sobald das Gesetz, betreffend Verbot des Agio-handels mit deutschen Banknoten und Darlehnskassenscheinen vom 1. März 1919(RGBl. S.263) durch Verordnung vom 13. November 1923 (RGBl. I S. 1098)aufgehoben war, wurde, um die Abstoßung der unbrauchbaren Geldmengen zubeschleunigen, auch ihr Verkauf als Altpapier aufgenommen.

Bei den riesenhaften Geldanforderungen war die Nenausgabe von Not-geld nicht zu vermeiden. Besonders im besetzten Gebiet, das von der Reichs-bank bei den feindlichen Maßnahmen der Besatzungstruppen mit Banknotenallein nicht immer ausreichend versorgt werden konnte, sah sich der Zahlungs-verkehr zunehmend auf den behelfsmäßigen Umlauf von Notgeld angewiesen.

Um eine inflationistische Wirkung der Notgeldausgabe zu verhindern,wurden auf Grund des Gesetzes vom 17. Juli 1922 (RGBl. I S. 693) wiederumdie Bedingungen gestellt, daß der Gegenwert des ausgegebenen Notgeldes unterKürzung der Druckkosten pp. an die Reichskreditgesellschaft m. b. H. in Berlin überwiesen oder das Notgeld zur Ausgabe einer Reichsbankanstalt übergebenund dort in Reichsschatzanweisungen angelegt werden mußte. Guthaben wieSchatzanweisungsdepots wurden für das Reichsfinanzministerium gesperrt underst bei Aufruf des Notgeldes wieder freigegeben. Die Strafbestimmungen gegenunbefugte Notgeldausgabe wurden durch Verordnung vom 26. Oktober 1923(RGBl. I S. 1065) energisch verschärst. Diese Verordnung ließ zugleich dieAusgabe von wertbeständigem Notgeld zu, das auf Goldmark in den Stückelungender Reichsgoldanleihe bis zu Abschnitten von 8,40 Mark (^ 2 §) auszustellenwar. Das Notgeld war zunächst durch Hinterlegung von Schatzanweisungender Reichsgoldanleihe zu decken. Ende November wurde wegen Mangels anGoldanleihe die Deckung durch 6°/°ige auf Gold lautende Schatzanweisungenzugelassen, die das Reich ausschließlich sür Notgeldemissionszwecke ausgab.

Leider wurden die über die Ausgabe von Notgeld erlassenen Vor-schriften mehr und mehr übertreten. Im Herbst des Jahres nahm dieNotgeldausgabe geradezu unerhörte Formen an. Kleine und kleinste Betriebetraten als Notgeldemittenten auf. Immer mehr griff die ungedeckte Ausgabeum sich, skrupellos wurde sie als Kredit- und Jnflationsgewinnquelle mißbraucht.Verstopfen ließ sich diese Quelle nicht, da das Publikum alles Notgeld fastunbesehen in Zahlung nahm. Das vom Reichsfinanzministerium genehmigte