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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
Seite
129
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Hie Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (19181W!) j2Lt

beschaffen, deren es zur Abdeckung seiner der Entente gegenüber eingegangenenVerpflichtungen bedurfte. Diese Zwecke verfolgten die nachstehenden Maß-nahmen.

Bereits unmittelbar nach Abschluß des Waffenstillstandes wurde zurVerhinderung der Kapitalflucht die Verordnung über Maßnahmen gegen dieKapitalabwanderung ins Ausland vom 21. November 1918 (RGBl. S. 1325)erlassen, nach der Wertpapiere nur durch Vermittlung von Personen und Unter-nehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betrieben (einschließlich der Spar-kassen und Genossenschaften), nach dem Auslande versandt oder überbrachtwerden durften. Die mit dieser Verordnung eingeleitete Kapitalfluchtgesetz-gebung wurde in den folgenden Jahren weiter ausgebaut. Der Erschwerung derAbwanderung von Markzahlungsmitteln nach dem Auslande diente die Bekannt-machung über den Zahlungsverkehr mit dem Auslande vom 18. Dezember 1918(RGBl. S. 1440). Um der in außerordentlichem Umfange betriebenen Ein-schmuggelung von Banknoten in die von Deutschland geräumten Gebiete, indenen seitens Frankreichs und Belgiens die deutschen Noten zum Parikurse inFranken umgetauscht wurden, zu unterbinden, ließ die Reichsbank vorübergehenddie Noten zu 1000 und zu IVO Mark mit grünem statt mit rotem Stempel-,Nummern- und Litera-Aufdruck versehen.

Andere Maßnahmen der Reichsbank dienten dem Zwecke, auf dem Um-wege über eine Steigerung der Produktion und der Ausfuhr die Devisenlagezu erleichtern. So wurden bei der Goldwarenindustrie die Vorschriften überdie Verwendung des Goldes in der Richtung der Erzielung eines möglichsthohen Ertrages an Auslandsguthaben bei möglichst geringem Goldverbrauchwesentlich verschärft. Ferner suchte die Bank seit etwa Anfang Oktober 1919im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsministerium den Ertrag der deutschen Ausfuhr allgemein dadurch zu steigern, daß die Exporteure und die sonst inBetracht kommenden Kreise über den Zusammenhang der Valutaentwicklung undder auf dem Weltmarkt erzielbaren Warenpreise fortgesetzt aufgeklärt und an-geregt wurden, bei der Preisstellung nach Möglichkeit die Weltmarktpreise zu-grunde zu legen. Auch betonte die Reichsbank den zuständigen amtlichen Stellengegenüber, daß unter den damals bestehenden Verhältnissen, insbesondere mitRücksicht auf den innerpolitisch so wichtigen Unterschied zwischen Inlands- undAuslandspreisen, die bestehenden Ausfuhrverbote und das Ausfuhrbewilligungs-verfahren in Verbindung mit einer Preisprüfung aufrechtzuerhalten und nötigen-falls noch weiter auszubauen seien.

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