Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (k!N8 -kW)
vermeiden, die der Spekulation auf dem Devisenmarkte in weitem Maße und inunerwünschter Weise Raum gaben. Die Reichsbankverwaltung suchte daher fürdie Folge diesen Mißständen zu begegnen, indem sie Teile ihres Goldvorrats beieiner ausländischen Zentralnotenbank zwecks vorübergehender Lombardierunghinterlegte. Durch Beleihung des Golddepots ließ sich dann im Augenblick desBedarfs die benötigte Valuta unverzüglich und ohne Störung der Devisenmärktebeschaffen. Die Abdeckung solcher vorübergehend in Anspruch genommenen Dar-lehne erfolgte entweder durch die allmähliche und je der Marktlage angepaßteUmwandlung vorhandener Valuten in die Valuta der Darlehne oder durch denEingang ausstehender, später fälliger Valutaforderungen.
Zum Schutze der Währung mußten im Jahre 1922 neue scharfe Maß-nahmen ergriffen werden. Durch Gesetz über den Verkehr mit ausländischenZahlungsmitteln vom 2. Februar 1922 (RGBl. I S. 195) wurde angeordnet,daß Geschäfte über ausländische Zahlungsmittel nur mit einer Devisenbank oderdurch eine Devisenbank abgeschlossen werden durften. Durch Verordnung vom12. Oktober 1922 (RGBl. I S. 795) wurde weiter die Abgabe von Devisen imallgemeinen von der Genehmigung der Finanzämter oder anderer behörd-licher Stellen abhängig gemacht, um vor allem den mit fortschreitender Geld-eutwertung immer stärker um sich greifenden spekulativen Machenschaften un-lauterer Elemente und dem Bestreben weiter Kreise, ausländische Zahlungs-mittel als Vermögensanlage zu verwenden, den Boden zu entziehen. Danebenwar die Reichsbank unausgesetzt bemüht, der Baisse-Spekulation in Mark durchInterventionen an in- und ausländischen Plätzen zu begegnen.
Da trotz aller dieser Maßnahmen sich die Währungslage gegen Ende desJahres 1922 ganz außerordentlich verschlechterte, unternahm es die Reichs-regierung, die Entente mit Note vom 14. November 1922 zu ersuchen, dem Reichefür die Dauer von 3—4 Jahren Befreiung von sämtlichen Bar- und Sach-lieferungen aus dem Versailler Vertrage zu gewähren, um auf diese Weise dieMöglichkeit zur Sanierung der Reichsfinanzen und der Währung zu gewinnen.Bei einer Zustimmung der Entente sollte unverzüglich mit einer Stützungsaktionfür die Mark begonnen werden. Die Reichsbank erklärte sich bereit, für dieseStützungsaktion einen Betrag von 500 000 000 in Gold oder Devisen zurVerfügung zu stellen. Die Entente ist auf diesen Vorschlag indessen nichteingegangen.
Der im Jahre 1923 vollzogene Einbruch der Franzosen in das Ruhr-gebiet verursachte infolge seines ungünstigen Einflusses auf die deutsche Handels-