Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1!»t8—1923) ZW
vom 7. Februar 1920 (RGBl. S. 199), welche bestimmte, daß deutsche Reichs-silbermünzen der Markwährung einschließlich der außer Kurs gesetzten zu einemihren Nennwert übersteigenden Preise nur an die deutsche Reichsbank oder andie von ihr ermächtigten Stellen veräußert und nur aus dem Bestände der Reichs-bank oder dieser Stellen erworben werden durften. Die Ankäufe nahmen einenerheblichen Umfang an. ANein im Jahre 1920 ergab sich ein Zugang von968000 ^A- fein. Wenn in der Woche vom 15. bis 22. April sich der ausgewieseneScheidemünzenbestand von 68,7 Millionen auf 3,2 Millionen Mark verminderte,so war dieser Rückgang eine Folge der durch Verordnung vom 13. April 1920(RGBl. S. 521) angeordneten Außerkurssetzung der Silbermünzen, welche seit-dem nicht mehr als kursfähiges deutsches Geld im Barvorrate, sondern nur alsBarrensilber unter den sonstigen Aktiven geführt werden konnten. Allmählichwurden die Silbermünzen in marktgängige Silberbarren umgeschmolzen.
Schon im Jahre 1920 waren kleinere Teile des Silbervorrates der Banknach dem Auslande gelegt worden. Im Jahre 1921 ergab sich im Zusammen-hang mit der Entrichtung der mehrfach erwähnten, auf Grund des LondonerUltimatums an die Entente zu zahlenden einen Milliarde Mark in Gold die Not-wendigkeit, den Silberbestand ganz überwiegend zur Erzielung von Lombard-darlehnen im Auslande zu deponieren. Ende 1921 beliefen sich diese Depots aufrund 814 000 fein. Die Lombardentnahmen erfolgten in den VereinigtenStaaten vou Amerika, in Holland, Schweden, Dänemark und in der Schweiz . Siewaren zum größten Teile am 31. Dezember wieder zurückgezahlt. Vereinzelt sindauch Verkäufe von Silber getätigt worden. So wurden im Jahre 1922 zumZwecke der Erzielung von Kursgewinnen 122 000 Z<A fein Barrensilber inAmerika veräußert, die später zu niedrigerem Preise auf Grund eines beimVerkauf ausbedungenen Rückkaufsrechts zurückerworben wurden; im Jahre 1923sind zum Zwecke der Devisenbeschaffung 165 000 1^' fein abgegeben worden.
Über die Entwicklung des Bestandes der Reichsbank an Scheidemünzen, Scheidemünzender sich nach Ausscheiden der Silbermünzen auf ein Minimum reduziert hatteund infolge der Geldentwertung ganz bedeutungslos geworden war, vergleicheTabelle 9. Die Münzen von 10 bis 1 Pfennig sind schließlich als Altmaterialverkauft worden.