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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1818132!!)

Im Laufe des Jahres 1923 mußte der Goldvorrat auch durch Verkaufiu großem Umfange zur Beschaffung der nötigsten Devisen angegriffen werden.Im ganzen wurden 367,2 Millionen Mark Gold verkauft, wovon 113 Millionenzur Einlösung der oben erwähnten, im Jahre 1922 an Belgien als Reparations-wechsel übergebenen Reichswechsel dienten.

Eine besondere Erörterung verdient die Entwicklung des Bestandes derReichsbank an Silbermünzen und Barrensilber. Schon im Jahre 1919 ver-schwanden die Silbermünzen infolge der außerordentlichen Steigerung desSilberpreises aus dem Verkehr. Die Rückflüsse in die Reichsbank hörten fastganz auf.

Die Erhöhung der Silbererzeugungskosten und das Interesse an einermöglichst großen Silbergewinnung ließen es schon zu Anfang des Jahres gebotenerscheinen, den gemäß Bekanntmachung vom 19. Juni 1917 (RGBl. S. 505)eingeführten Höchstpreis für Silber aufzuheben (Bekanntmachung vom 27. Ja-nuar 1919 RGBl. S. 115). Um eine übermäßige Steigerung des Silber-preises zu verhindern, und um eine Einheitlichkeit der Preisbemessung zuerreichen, wurde zunächst mit den Silberhütten ein fester Silberpreis vereinbart.Vom 21. Juni 1919 ab wurde er dann auf Grund eines Abkommens zwischendem Reichskommissar für Metallwirtschaft und den deutschen Silberhütten durchdie Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt vorm. Roeßler A.-G. in Frankfurt a. Main allwöchentlich festgesetzt und veröffentlicht. Die weitere Entwicklung derVerhältnisse am Silbermarkt führte später zur völligen Beseitigung der Silber-richtpreise. Da bei der Entwicklung des inländischen und ausländischen Silber-preises für absehbare Zeit Silbermünzen als Umlaufsmittel nicht mehr in Fragekommen konnten, vielmehr ihre Außerkurssetzung ins Auge gefaßt werden mußte,wurde mit der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1919 (RGBl. S. 1977) dasbisherige Verbot der gewerblichen Verarbeitung auch für Reichssilbermünzenaufgehoben.

Um die in dem Besitz von Silbervorräten liegende Reserve dem Landezu erhalten und sich selbst zur eventuellen Devisenbeschaffung geeignete einiger-maßen wertbeständige Wertobjekte zu sichern, ging die Reichsbank in weitemUmfange zum Ankauf von Silbermünzen über. Sie wurde gleichzeitig dabeivon der Erwägung geleitet, daß bei der Wiederherstellung eines normalen Münz-umlaufs auf diesem Wege dem Reiche die Beschaffung des erforderlichen Münz-silbers zu angemessenem Preise ermöglicht werden konnte. Erleichtert wurde ihrder Ankauf durch die Verordnung über den Handel mit Gold, Silber und Platin