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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
Seite
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Die Reichsbnuk vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Atari (UU81923) II?

hochwertiger Exportwaren gegen die Verpflichtung, entsprechende Beträge inDevisen zu liefern, abgegeben werden. Auch devisenpolitischc Gründe bedingteilkleinere Versendungen in das Ausland.

Im Jahre 1920 erfuhr der Goldbestand eine geringfügige Vermehrungdurch Ankauf ausländischer Goldmünzen und Zuweisung von Gold, das durchamtliche Stellen beschlagnahmt worden war. Die Goldabgabe für industrielleuild ärztliche Zwecke mußte mit Rücksicht auf Z 24 Ziffer 8 des Ausführungs-gesetzes zum Friedensvertrage vom 31. August 1919 (RGBl. S. 1530) in Ver-bindung mit Art. 248 Abs. 2 des Versailler Friedensvertrages mit dessen Inkraft-treten eingestellt werden und wurde später auch uach Aufhebung dieses Gesetzesbis zum Schluß des Jahres 1923 nicht wieder aufgenommen.

Im Jahre 1921 verminderte sich der Goldbestand von 1091,6 MillionenMark am 31. Dezember 1920 um 96,2 Millionen Mark auf 995,4 MillionenMark am 31. Dezember 1921. Der Rückgang hing im wesentlichen zusammenmit der Abwicklung der auf Grund des Londoner Ultimatums von Deutschland bis zum 31. August 1921 geleisteten Zahlungen an die Entente in Gesamthöhevon einer Milliarde Goldmark, zu welcher die Reichsbank in der letzten August-woche einen Betrag von 68 Millionen Mark hergab. Für die Rückzahlung desletzten, Anfang November 1921 in der Schweiz fälligen Teils der aus Aulaßdieser Reparationszahlung aufgenommenen (oben bereits erwähnten) auslän-dischen Kredite erschien es angesichts der inzwischen stark gesunkenen Mark-Valuta zweckmäßig, die Beschaffung der benötigten Schweizer Franken zunächstim Lombardwege unter Verpfänduug eines Goldbetrages von 30 MillionenMark zu bewirken. Das Lombarddarlehn wurde bei der Schweizerischen National-bank in Beru entnommen. Die erste Rückzahlung auf dieses Darlehn erfolgteEnde Dezember 1921. Der Rest wurde in der Folgezeit getilgt.

Im Jahre 1922 erhöhte sich der Goldbestand von 995,4 Millionen Markzu Beginn des Jahres auf 1004,8 Millionen Mark am Ende des Jahres.

Nach Erlaß des oben besprochenen Gesetzes vom 4. März 1922 (RGBl. IS. 235) wurden zwecks Erleichterung von Devisentransaktionen an die Bankvon England und späterhin auch an die Schweizerische Nationalbank in BernGoldbeträge abgeführt, die im Jahre 1923 als Unterlage für LombardkreditcVerwendung fanden. Insgesamt sind bei der Bank voll England 150 Millionenund bei der Schweizerischen Nationalbank 114,9 Millionen Mark Gold ver-pfändet worden. Vorübergehend wurden auch kleinere Goldbeträge bei anderenBanken zwecks Erlangung von Darlehnen in Devisen hinterlegt.