Druckschrift 
Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
Seite
136
Einzelbild herunterladen
 

IZg Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1ö181W)

anweisungen des Reichs auf Grund des Gesetzes vom 2. März 1923 (RGBl. IS. 155), die wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs gemäß Gesetz vom14. August 1923 (RGBl. I S. 777) und die 67°igen Schatzanweisungen desReichs von 1923. Von ihnen erbrachten die Dollarschatzanweisungen 46,4 Mil-lionen Dollars, die Goldanleihe (ohne diejenigen Stücke, die als wertbeständigesZahlungsmittel ausgegeben sind) 222 und die 67°igen Schatzanweisungen184 Millionen Goldmark. Während die Dollarschatzanweisungen nur durchDevisenzahlung erworben werden konnten, wurden bei den anderen Anleihen fürdie Bezahlung in Devisen Vorzugskurse eingeräumt. Eine zwangsweise Er-fassung von Devisen erfolgte in besonderer Notlage durch die Verordnung desReichspräsidenten über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände vom25. August 1923 (RGBl. I S. 833). Für je 10 000 Mark, die nach dem Gesetzzur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahre 1923/24 als erste Teil-abgabe entrichtet werden mußten, waren zwei Mark bzw. eine Mark Gold inausländischen Zahlungsmitteln oder anderen Goldwerten abzuliefern. Auf Grunddieser Verordnung wurden insgesamt 137 Millionen Mark Gold aufgebracht.

Zur Sicherung des Devisenanfkommens wurde ferner durch Verordnungenvom 17. September 1923 (RGBl. S. 934) und vom 2. November 1923 (RGBl.S. 1074) den Exporteuren die Verpflichtung auferlegt, den Verkauf von Warennach dem Auslände nur gegen Bezahlung in hochwertigen ausländischen Wäh-rungen vorzunehmen und mindestens 307° des Ausfuhrwertes alsbald nach derAusfuhr an die Reichsbank oder eine Devisenbank abzuführen. Die Kontrolleüber die Pflichtablieferung der Exporteure wurde von dem Kommissar fürDevisenerfassung in Zusammenarbeit mit der Reichsbank ausgeübt.

Der Der Goldbestand der Reichsbank, der am 7. November 1918 mit

SMerbcstand 2550,3 Millionen Mark seinen Höhepunkt erreicht hatte, erlitt in der Nachkriegs-zeit starke Einbußen. Daß noch im Jahre 1918 auf Grund der Waffenstillstands-bedingungen 241,6 Millionen Mark russischen Goldes an die Banane de Franceabgeliefert, und daß im Jahre 1919 1000 Millionen Mark Gold zur Beschaffungvon Lebensmitteln für die deutsche Bevölkerung verwendet werden mußten, istbereits oben erwähnt worden. Abgesehen hiervon, brachte die dritte Dezember-Woche des Jahres 1918 noch die Notwendigkeit einer größeren Goldversendungnach der Schweiz in Höhe von 41,8 Millionen Mark. Kleinere Goldmengenmußten in der Folgezeit an die Gold verarbeitende Industrie zur Anfertigung